Home
 Service   Kalender   über uns   Artikel   Kontakt 
ENG ESP DEU
Registrierte User
  e-mail Kennwort
 
   
 Passwort vergessen?..
 Registrieren..
 Warum registrieren?..
Newsletter
 
 
zurück unten drucken
 
Der Eigentumswert   Juni 1997
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, welchen Wert Ihr Eigentum hat? Den Wert Ihres Eigentumsfestzustellen ist keine einfache Sache, da dieses von einer Reihe von Faktoren abhängt. Man spricht vom Urkundenpreis, dem offiziellen oder dem Katasterwert, dem vom Finangzamt überprüften Preis, dem Markttpreis, dem Schätzungspreis, etc.

In Spanien gibt es die sogenannten Wertungs-Gesellschaften, die einen privaten Charakter haben und nachprüfen, welchen Wert man einem Eigentum geben kann. In diesen Gesellschaften arbeiten Fachkräfte (Architekten, Ingenieure, technische Architekten und technische Ingenieure), die dazu befähigt sind, Eigentum zu bewerten. Dieser Wert hängt von einer Reihe von Dingen ab: Lage des Eigentums, Fläche, Mietverträge, Gebietspreise, Wert des Grundstücks, Baukosten, funktionelle Veralterung (Wertverlust durch die vergangene Zeit), Bauqualität, Alter des Eigentums, die Nähe zu einem Einkaufszentrum, Kommunikation, verwendete Materialien, historischer Wert, mit guten oder schlechten in der Nähe gelegenen öffentlichen Dienstleitungen (Wasser, Licht, Telefon, öffentliche Transportmittel, usw.)

Im Allgemeinen tritt man an eine Schätzungsgesellschaft heran, wenn man einen Hypothekenkredit beantragen möchte, um den Wert bei großen Familienvermögen in Erfahrung zu bringen, für die Verteilung eines Erbes, bei Scheidungen oder weil der Eigentümer den Wert seines Eigentums erfahren möchte.

Der Zeitwertverlust wird mit jährlich 1,5% geschätzt, hängt aber vom Bautyp und der Bestimmung ab, da für steuerliche Zwecke die Abschreibung eines Eigentums von der ihm bestimmten Aktivität abhängt. Aus steuerlicher Sicht gibt es Probleme mit der Bewertung von Eigentum. Wenn ein Eigentum verkauft wird, muß der Verkäufer dem Finanzamt den Gewinn oder Verlust mitteilen. Um diese Kalkulation durchzuführen, muß man bei den offiziell deklarierten Werten nachsehen, das heißt die Werte der Kauf- oder Verkaufsurkunde, wie auch Kosten beim Kauf des Eigentums, etc. Wird das Eigentum auf den Namen des neuen Besitzers eingetragen, prüft das Finanzamt, ob der Kaufpreis richtig oder unwahr ist. Wenn das Finanzamt nicht an die Echtheit des Preises glaubt, bekommt sowohl der Verkäufer als auch der Käufer ein Schreiben, in dem das Finanzamt den von ihm festgelegten Wert mitteilt und mit der Differenz die zu zahlende Steuer, Sanktionen und Verzugszinsen. Die betroffenenen Personen haben die Möglichkeit, die neue offzielle Bewertung zu akzeptieren und über den nicht angegebenen Betrag zu bezahlen oder gegen diesen Beschluß Einspruch zu erheben. Es muß hierbei bewiesen werden, daß der angegebene Wert der Richtigkeit enspricht. Darüberhinaus hat ein unabhängiger Schätzer ein Zertifikat mit dem Eigentumswert zu erstellen.

 
zurück nach oben drucken
 
Home | Seite-Karte | Wo wir sind? | Kennen Sie uns | Downloads | zu den Favoriten hinzufügen
 
  www.virtualb.com
Allgemeine Information | Zum Schutz der Privatsphäre | Rechtlicher Hinweis |© Gestiones.com 2000-2008