Vielleicht haben Sie sich schon einmal
gefragt, welchen Wert Ihr Eigentum hat? Den Wert Ihres Eigentumsfestzustellen
ist keine einfache Sache, da dieses von einer Reihe von Faktoren
abhängt. Man spricht vom Urkundenpreis, dem offiziellen
oder dem Katasterwert, dem vom Finangzamt überprüften
Preis, dem Markttpreis, dem Schätzungspreis, etc.
In Spanien gibt es die
sogenannten Wertungs-Gesellschaften, die einen privaten Charakter
haben und nachprüfen, welchen Wert man einem Eigentum
geben kann. In diesen Gesellschaften arbeiten Fachkräfte
(Architekten, Ingenieure, technische Architekten und technische
Ingenieure), die dazu befähigt sind, Eigentum zu bewerten.
Dieser Wert hängt von einer Reihe von Dingen ab: Lage
des Eigentums, Fläche, Mietverträge, Gebietspreise,
Wert des Grundstücks, Baukosten, funktionelle Veralterung
(Wertverlust durch die vergangene Zeit), Bauqualität,
Alter des Eigentums, die Nähe zu einem Einkaufszentrum,
Kommunikation, verwendete Materialien, historischer Wert,
mit guten oder schlechten in der Nähe gelegenen öffentlichen
Dienstleitungen (Wasser, Licht, Telefon, öffentliche
Transportmittel, usw.)
Im Allgemeinen tritt man
an eine Schätzungsgesellschaft heran, wenn man einen
Hypothekenkredit beantragen möchte, um den Wert bei großen
Familienvermögen in Erfahrung zu bringen, für die
Verteilung eines Erbes, bei Scheidungen oder weil der Eigentümer
den Wert seines Eigentums erfahren möchte.
Der Zeitwertverlust wird
mit jährlich 1,5% geschätzt, hängt aber vom
Bautyp und der Bestimmung ab, da für steuerliche Zwecke
die Abschreibung eines Eigentums von der ihm bestimmten Aktivität
abhängt. Aus steuerlicher Sicht gibt es Probleme mit
der Bewertung von Eigentum. Wenn ein Eigentum verkauft wird,
muß der Verkäufer dem Finanzamt den Gewinn oder
Verlust mitteilen. Um diese Kalkulation durchzuführen,
muß man bei den offiziell deklarierten Werten nachsehen,
das heißt die Werte der Kauf- oder Verkaufsurkunde,
wie auch Kosten beim Kauf des Eigentums, etc. Wird das Eigentum
auf den Namen des neuen Besitzers eingetragen, prüft
das Finanzamt, ob der Kaufpreis richtig oder unwahr ist. Wenn
das Finanzamt nicht an die Echtheit des Preises glaubt, bekommt
sowohl der Verkäufer als auch der Käufer ein Schreiben,
in dem das Finanzamt den von ihm festgelegten Wert mitteilt
und mit der Differenz die zu zahlende Steuer, Sanktionen und
Verzugszinsen. Die betroffenenen Personen haben die Möglichkeit,
die neue offzielle Bewertung zu akzeptieren und über
den nicht angegebenen Betrag zu bezahlen oder gegen diesen
Beschluß Einspruch zu erheben. Es muß hierbei
bewiesen werden, daß der angegebene Wert der Richtigkeit
enspricht. Darüberhinaus hat ein unabhängiger Schätzer
ein Zertifikat mit dem Eigentumswert zu erstellen. |