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Europa bremst die Steuervorteile der Kanaren   Juli 1997
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Momentan wird die Veträglichkeit des Steuer- und Wirtschaftsgesetzes der Kanarischen Inseln (REF) mit der Gemeinschaftsnorm überprüft.

Verschiedene Paragraphen in der Gemeinschaftordnung besagen, daß jegliche Art von Staatshilfe an Firmen oder Hersteller (Subventionen, Steuer-befreiungen, Steuervergütungen, etc.) unverträglich mit dem gemeinsamen Markt sind. Das heißt, daß jede öffentliche Entscheidung über die Verbesserung der Situation einer Firma gegenüber einer andren von der Europäischen Gemeinschaft abgewiesen wird.

Somit ist das für die Kanarischen Inseln vorteilhafte REF-Gesetz in Frage gestellt. Aus diesem Grund sind die kanarischen Politiker und Geschäftsleute alarmiert und erwarten von der spanischen Regierung eine Druckausübung auf die Europäische Gemeinschaft, in der die Notwendigkeit dieser Steuervorteile der Kanaren erklärt wird. Somit hat die Kanarische Regierung am 12. Juni die spanische Zentralregierung aufgefordert, die Aufnahme mit einem Integrationsmodell in die Europäische Gemeinschaft zu beantragen, die sogenannten "permanenten Statuten".

Auf dem letzten Gipfeltreffen der "Fünfzehn" in Amsterdam wurden die Eigenschaften der Kanarischen Inseln (Entfernung, strukturelle Defizite, Insel-abgeschlossenheit und das Transportproblem) anerkannt. Damit ist von der Europäischen Gemeinschaft eine spezielle Behandlung für ein extrmes Randgebiet wie die Kanaren erfolgt. Jezt müssen die Kanarische Regierung und die Zentralregierung Vereinbarungen über die Zunkunft der Kanaren in physischer Materie treffen. Vor dem 15. Juli muß der Europäischen Gemeinschaft eine Antwort über die definitiven Steuergestze der Kanarischen Inseln gegeben werden.

Die folgenden Fragen sind grundlegend auf dem Verhandlungstisch:

1. Investitionsücklagen auf den Kanaren. Das bedeutet die Möglichkeit einer 90%igen Investition des erzielten Gewinns in die Firmen und die Zahlung des üblichen Steuersatzes über den restlichen Gewinn.

2. Investionsabzug. Eine Firma, die in Anlagevermögen investiert, kann von diesem 15% von der zu zahlenden Steuerquote abziehen.

3. Befreiung von der Grunderwerbssteuer. Momentan sind die Firmen, die in Anlagevermögen investieren, von der Zahlung der Mehrwertsteuer und Grunderwerbsteuer ausgenommen. Diese Maßnahme hat jedoch zu Steuerhinterziehung geführt, da viele Geschäftsleute Luxusgüber gekauft und diese als Geschäftsinvestition angegeben haben. Aus diesem Grund wird es sicherlich einige Kürzungen bei diesem Steueranreiz geben.

4. Sonderzone Kanaren (ZEC-Zone). Wahrscheinlich wird es eine Zeit-begrenzung für die ZEC-Zone geben. Es wird eine Begrenzung von 13 bis 15 Jahren studiert.

 
Zusammenfassung
 

Momentan wird mit der Europäischen Gemeinschaft das definitve Steuermodell der Kanarischen Inseln verhandelt. Aus diesem Grund erarbeiten die Kanarische Regierung und die Zentralregierung einen Vorschlag für die EG. Auch wenn kürzlich beim Gipfeltreffen in Amsterdam die Anerkennung der speziellen Behandlung von extremen Randgebieten erfolgte, ist mit Änderungen des aktuellen Steuergesetzes der Kanaren zu rechnen.

 
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