Momentan wird die Veträglichkeit
des Steuer- und Wirtschaftsgesetzes der Kanarischen Inseln
(REF) mit der Gemeinschaftsnorm überprüft.
Verschiedene Paragraphen in der Gemeinschaftordnung besagen,
daß jegliche Art von Staatshilfe an Firmen oder Hersteller
(Subventionen, Steuer-befreiungen, Steuervergütungen,
etc.) unverträglich mit dem gemeinsamen Markt sind.
Das heißt, daß jede öffentliche Entscheidung
über die Verbesserung der Situation einer Firma gegenüber
einer andren von der Europäischen Gemeinschaft abgewiesen
wird.
Somit ist das für
die Kanarischen Inseln vorteilhafte REF-Gesetz in Frage gestellt.
Aus diesem Grund sind die kanarischen Politiker und Geschäftsleute
alarmiert und erwarten von der spanischen Regierung eine Druckausübung
auf die Europäische Gemeinschaft, in der die Notwendigkeit
dieser Steuervorteile der Kanaren erklärt wird. Somit
hat die Kanarische Regierung am 12. Juni die spanische Zentralregierung
aufgefordert, die Aufnahme mit einem Integrationsmodell in
die Europäische Gemeinschaft zu beantragen, die sogenannten
"permanenten Statuten".
Auf dem letzten Gipfeltreffen
der "Fünfzehn" in Amsterdam wurden die Eigenschaften
der Kanarischen Inseln (Entfernung, strukturelle Defizite,
Insel-abgeschlossenheit und das Transportproblem) anerkannt.
Damit ist von der Europäischen Gemeinschaft eine spezielle
Behandlung für ein extrmes Randgebiet wie die Kanaren
erfolgt. Jezt müssen die Kanarische Regierung und die
Zentralregierung Vereinbarungen über die Zunkunft der
Kanaren in physischer Materie treffen. Vor dem 15. Juli muß
der Europäischen Gemeinschaft eine Antwort über
die definitiven Steuergestze der Kanarischen Inseln gegeben
werden.
Die folgenden
Fragen sind grundlegend auf dem Verhandlungstisch:
1. Investitionsücklagen
auf den Kanaren. Das bedeutet die Möglichkeit
einer 90%igen Investition des erzielten Gewinns in die Firmen
und die Zahlung des üblichen Steuersatzes über den
restlichen Gewinn.
2. Investionsabzug.
Eine Firma, die in Anlagevermögen investiert, kann von
diesem 15% von der zu zahlenden Steuerquote abziehen.
3. Befreiung von
der Grunderwerbssteuer. Momentan sind die Firmen,
die in Anlagevermögen investieren, von der Zahlung der
Mehrwertsteuer und Grunderwerbsteuer ausgenommen. Diese Maßnahme
hat jedoch zu Steuerhinterziehung geführt, da viele Geschäftsleute
Luxusgüber gekauft und diese als Geschäftsinvestition
angegeben haben. Aus diesem Grund wird es sicherlich einige
Kürzungen bei diesem Steueranreiz geben.
4. Sonderzone
Kanaren (ZEC-Zone). Wahrscheinlich wird es eine Zeit-begrenzung
für die ZEC-Zone geben. Es wird eine Begrenzung von 13
bis 15 Jahren studiert. |