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Das Tourismus-Ordnungsgesetz der Kanarischen Inseln   August 1997
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Im Jahre 1995 wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Ordnung des Tourismus auf den Kanaren abhandelt. Dieses Gesetz hat die folgenden Ziele:

1. Die Ordnungn und Förderung der touristischen Aktivität, sowohl vom unternehmerischen Gesichtspunkt als auch vom Standpunkt der touristischen Komplexe.

2. Das touristische Angebot zu regulieren

3. Die touristischen Möglichkeiten der Kanaren in einer logischen und rationalen Form vorrangig im Bereich der Umwelt, der Landschaft und Kultur zu erhalten und zu schützen.

4. Ordnung der Grund- und Urbanisations-Infrastruktur un die Abgrenzung der touristischen Kompetenzen der öffentlichen Verwaltung der Kanaren.

5. Garantie eines juristischen Schutzes der Touristen. Aus diesem Grund werden Strafen im touristischen Bereich verhängt.

Auf der anderen Seite werden die Rechte des Touristen festgelegt: die richtige Information, die Qualität des angebotenen Services, die Sicherheit, Intimität und Rund und die Möglichkeit, Beschwerden und Reklamationen zu formulieren.

Das Gesetz reguliert die Typen der touristischen Unterkünfte, die Pflichten gegenüber dem Touristen, die Auflagen, um diese Aktivität auszuführen und einen Aspekt, der ohne Zweifel sehr problematisch war und sein wird die sogenannte "BEWIRTSCHAFTUNGSEINHEIT". Zusammengefaßt soll diese Einheit gewährleisten, daß nur eine Firma die Eigentümer in einem touristischen Komplex vertritt, die ihre Immobilie in die Vermietung oder Bewirtschaftung geben wollen. Die Realität zeigt, daß in vielen Anlagen Nichtresidenten eine Immobilie besitzen, die sie ein- oder mehrmals im Jahr benutzen und sie in der restlichen Zeit eventuell einer spanischen Firma zur Vermietung zur Verfügung stellt, dafür wird eine Kommission berechnet und das Eigentum erhält eine Rentabilität durch die Bewirtschaftung an Touristen. Bis zu diesem Punkt ist alles in Ordnung, aber in vielen Anlagen geben die Eigentümer ihre Immobilien an verschiedene Firmen, so daß dieses zu Problemen in Unterschieden bei Serviceleitungen an die Touristen, den Gemeinschaftszonen, Konflikten in der Rezeption, nur geringe Kontrolle dre Regierung usw. führt.

Aus diesem Grund besteht die Pflicht, eine einzige Bewirtschaftungseinheit zu schaffen. Das bedeutet, daß bei Bewirtschaftung durch verschiedene Firmen in einer Anlage diese sich nun zwangsläufig einigen und vereinen müssen, da die öffentliche Verwaltung bei Klärung von Problemen nur mit einer Firma Kontakt aufnehmen möchte. Die Bewirtschaftungseinheit muß von dem Eigentümer einen juristischen Rechtsanspruch (Vertrag) erhalten, der sie dazu bevollmächtigt, die Immobilie zu bewirtschaften. Dieser hat eine Dauer von drei Jahren und wird entweder in einem privaten oder öffentlichen Vertrag, abet mit einer notariellen Beurkundung der Unterschrift festgehalten. Damit die Verwaltung die Bewirtschaftung genehmigt, ist dieser Schritt unumgänglich. Die Regierung gab seinerzeit zum Zusammenschluß zwei Jahre Zeit. Jedoch hat sie diesen Zeitraum um ein Jahr verlängert, da sich viele touristische Unternehmen über die dadurch enstandenen Probleme auf dem touristischen Sektor beschwert haben.

 
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