Im Jahre 1995 wurde ein Gesetz verabschiedet,
das die Ordnung des Tourismus auf den Kanaren abhandelt. Dieses
Gesetz hat die folgenden Ziele:
1. Die
Ordnungn und Förderung der touristischen Aktivität,
sowohl vom unternehmerischen Gesichtspunkt als auch vom Standpunkt
der touristischen Komplexe.
2. Das
touristische Angebot zu regulieren
3. Die
touristischen Möglichkeiten der Kanaren in einer logischen
und rationalen Form vorrangig im Bereich der Umwelt, der Landschaft
und Kultur zu erhalten und zu schützen.
4. Ordnung
der Grund- und Urbanisations-Infrastruktur un die Abgrenzung
der touristischen Kompetenzen der öffentlichen Verwaltung
der Kanaren.
5. Garantie
eines juristischen Schutzes der Touristen. Aus diesem Grund
werden Strafen im touristischen Bereich verhängt.
Auf der anderen Seite
werden die Rechte des Touristen festgelegt: die richtige Information,
die Qualität des angebotenen Services, die Sicherheit,
Intimität und Rund und die Möglichkeit, Beschwerden
und Reklamationen zu formulieren.
Das Gesetz reguliert die
Typen der touristischen Unterkünfte, die Pflichten gegenüber
dem Touristen, die Auflagen, um diese Aktivität auszuführen
und einen Aspekt, der ohne Zweifel sehr problematisch war
und sein wird die sogenannte "BEWIRTSCHAFTUNGSEINHEIT".
Zusammengefaßt soll diese Einheit gewährleisten,
daß nur eine Firma die Eigentümer in einem touristischen
Komplex vertritt, die ihre Immobilie in die Vermietung oder
Bewirtschaftung geben wollen. Die Realität zeigt, daß
in vielen Anlagen Nichtresidenten eine Immobilie besitzen,
die sie ein- oder mehrmals im Jahr benutzen und sie in der
restlichen Zeit eventuell einer spanischen Firma zur Vermietung
zur Verfügung stellt, dafür wird eine Kommission
berechnet und das Eigentum erhält eine Rentabilität
durch die Bewirtschaftung an Touristen. Bis zu diesem Punkt
ist alles in Ordnung, aber in vielen Anlagen geben die Eigentümer
ihre Immobilien an verschiedene Firmen, so daß dieses
zu Problemen in Unterschieden bei Serviceleitungen an die
Touristen, den Gemeinschaftszonen, Konflikten in der Rezeption,
nur geringe Kontrolle dre Regierung usw. führt.
Aus diesem Grund besteht
die Pflicht, eine einzige Bewirtschaftungseinheit zu schaffen.
Das bedeutet, daß bei Bewirtschaftung durch verschiedene
Firmen in einer Anlage diese sich nun zwangsläufig einigen
und vereinen müssen, da die öffentliche Verwaltung
bei Klärung von Problemen nur mit einer Firma Kontakt
aufnehmen möchte. Die Bewirtschaftungseinheit muß
von dem Eigentümer einen juristischen Rechtsanspruch
(Vertrag) erhalten, der sie dazu bevollmächtigt, die
Immobilie zu bewirtschaften. Dieser hat eine Dauer von drei
Jahren und wird entweder in einem privaten oder öffentlichen
Vertrag, abet mit einer notariellen Beurkundung der Unterschrift
festgehalten. Damit die Verwaltung die Bewirtschaftung genehmigt,
ist dieser Schritt unumgänglich. Die Regierung gab seinerzeit
zum Zusammenschluß zwei Jahre Zeit. Jedoch hat sie diesen
Zeitraum um ein Jahr verlängert, da sich viele touristische
Unternehmen über die dadurch enstandenen Probleme auf
dem touristischen Sektor beschwert haben. |