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Die Grundsteuer   September 1997
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Nichtresidenten mit Grundeigentum in Spanien sind verpflichtet, die gleichen Steuern zu zahlen wie Residenten.

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die von den Rahäusern erhoben wird, in deren Einzugsgebiet das Eigetum liegt. Diese Steuer wir für Eigentum in rustikalen und urbanen Zonen gezahlt, unabhängig davon, ob es sich um eine Residenten oder Nichtresidenten handelt.

Diese Grundsteuer wird jährlich an die Rathäuser in den dafür vorgesehenen Zahlungsfristen entrichtet.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Pflichten für den Grundbesitzer im Zusammenhang mit dieser Steuer vor, da Veränderungen am Eigentum angezeigt weren müsssen. Als Beispiel dient der Bau eines Hauses auf einem Grundstück, der anzugeben ist, da sonst weiterhin nur die Steuer für das Grundstück gezahlt würde, auf dem mittlerweile aber ein Haus steht und sich logischerweise eine Differenz ergeben würde. Darüberhinaus sollten Erweiterungen, Renovierungen, der Einriss oder Abriss von Bauten, etc. angegeben werden.

Auch im juristischen Bereich kann es zu folgenden wichtigen Änderungen kommen:

Der Verkauf des Eigentums.
Die Einräumung eines Nießnutzes.
Die Teilung von Grundstücken.
Die Gruppierung von Grundstücken.

Die Frist zur Mitteilung über diese Veränderungen beträgt zwei Monate nach den folgenden Zeiträumen:

Physische Veränderungen. Gerechnet wird ab dem nächsten Tag der Baufertigstellung.
Juristische Veränderungen. Gerechnet wird ab dem nächsten Tag der Ausstellung der öffentlichen Urkunde oder des Dokuments, in dem die dementsprechende Änderung formalisiert wird.

Diese Änderungen werden selbstverständlich in einem Eigentumsregister festgehalten, in dem die aktuellen Daten und kompletten Informationen über das Eigentum bezüglich der Fläche, dem Eigentumsverhältnis, der Zerstückelung, dem Katasterwert, dem Gebrauch, etc. eingetragen werden.

Die Veränderungen an einem Eigentum werden durch eine spezifzierte Erklärung beim Katasteramt und bei den Finanzbehörden angegeben.

Zahlung der Steuer: Die jährliche Zahlung der Steuer wird durch vom Rathaus ausgestellte Quittungen gezahlt. Die Zahlungsfrist ist in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich, grundätzlich sind es aber meist die Monate September, Oktober und November jeden Jahres.

 
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