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Gesellschaften die nur Immobilien besitzen   Oktober 1997
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Gesellschaften, die nur Immobilien besitzen, werden nach einer steuerlichen Sonderregelung der sogenannten "steuerlichen Transparenz" behandelt, die sich von der generellen Norm der Gesellschaften unterscheidet. Es geht um Gesellschaften, die mit ihrem Anlagevermögen (Eigentum) nicht einer unternehmerischen Aktivität unterworfen sind.

Wenn eine Gesellschaft als einziges Anlagevermögen verschiedene Gebäude besitzt und der Gesellschaftszweck die Vermietung (von Wohnungen oder Lokalen) ist, ohne daß eine unternehmerische Organisation nötig ist, handelt es sich um eine Gesellschaft, die nur Eigetum hat und der Norm der steuerlichen Transparenz unterworfen ist.

In der Vergangenheit wurden die Gewinne solcher Gesellschaften unter den Gesellschaftern aufgeteilt und diese wurden für den Gewinn besteuert. Die Gesellschaft fertigte ihre Körperschaftsteuer an (ohne für den Gewinn Steuern zu zahlen) und die Gesellschafter gaben diese Gewinne in ihren persönlichen Einkommenssteuererklärungen an. Seit dem 1. Januar 1996 hat sich die Situation geändert und diese Art von Gesellschaften zahlen Steuern.

Gewinne werden in der Körperschaftssteuer angegeben und versteuert. Der/die Gesellschafter geben diese Gewinne in ihrer persönlichen Steuererklärung an und ziehen die von der Gesellschaft gezahlten Steuern ab. Sollte die Gesellschaft einen Verlust erlitten haben, werden diese Verluste mit zukünftig erwirtschafteten Gewinnen innerhalb eines Zeitraumes von sieben Jahren ausgeglichen.

Diese Art von Gesellschaften haben die gleichen steuerlichen Vorteile wie andere Gesellschaften.

Die Gesellschafter sind Nicht-Residenten

Sind die Gesellschafter Nicht-Residenten, muß die Körperschaftssteuer-erklärung wie bei jeder anderen Gesellschaft auch angefertigt werden, ohne daß der Nichtresident einen Gewinn erklären muss.

Verpflichtungen: Buchführung, formell, Registrierung

Sie haben die gleichen Vepflichungen wie jede andere Gesellschaft und müssen ihre Steuererklärung abgeben. Die Aktien/Anteile einer transparenten Gesellschaft müssen nominal sein. In der Körperschaftssteuer werden die Gesellschafter mit den entsprechenden Anteilen aufgeführt. Die Abnahme der Bilanz durch die Gesellschafter erfolgt ebenfalls sechs Monate nach Beendigung des Steuerjahres. Durch die steuerliche Transparenz will die Regierung die mögliche Steuerflucht vermeiden. Der Steuersatz für Gesellschaften beträgt 35%, während natürliche Personen bis zu einem Satz von 56% gelangen. Ein weiteres Ziel der Transparenz ist eine Doppelbesteuerung zu vermeiden ( in der Gesellschaft und für die natürliche Person als Gesellschafter).

 
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