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Neue Mietsteuer   Mai 1998
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Ab dem 15. Februar ist eine neue Mietsteuer für Lokalanmietungen und die kommerzielle Vermietung von Eigentum in Kraft getreten. Der Grund für diese Steuer ist die Kontrolle der Immobilienvermietungen, die bisher vom Finanzamt nicht überschaut werden konnte.

Es wird kein Unterschied zwischen einer natürlichen Person odr Gesellschaft gemacht, wohl aber zwischen Resident und Nichtresident.

 
IM FALLE EINES RESIDENTEN IN SPANIEN
 
Diese Einbehaltung, Steuer oder Abzug wird folgendermaßen in die Tat umgesetzt: In jeder Zahlung, die ein Bewohner, Mieter oder Zahler an den Eigentümer der Immobilie vornimmt, muß von der Miete ein Abzug von 15% vorgenommen werden, die der Mieter dann einmal im Quartal beim Finanzamt einzahlt. Der Eigentümer kann in seiner jährlichen Einkommensteuerklärung den bereits vom Mieter beim Finanzamt eingezahlten Betrag abziehen. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen in der Einbehaltung eines Teils der Miete. Die wichtigste Ausnahe ist, daß der Mieter diese Einbehaltung nicht vornehmen muß, wenn er in der Immobilie keiner unternehmerischen oder professionellen (Fachberufe) Aktivität nachgeht, kurz, wenn kein Geschäft in der Immobilie ausgeführt wird. Wenn also ein Appartment oder Haus durch einen urbanen Mietvertrag angemietet wird, gibt es keine Einbehaltung.
 
IM FALLE EINES NICHTRESIDENTEN IN SPANIEN
 
Sollte ein Immobilieneigentümer Nichtresident sein, ändert sich die Situation dahingehend, daß der Mieter eine Einbehaltung von 25% vornehmen und beim Finanzamt einzahlen muß. Die Einbehaltung erhöht sich also von 15 auf 25%. Der Nichtresident kann die in Spanien vorgenommenen Einzahlungen von seiner Einkommensteuererklärung abziehen, da dieses in den internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehen ist.
 
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