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Die Jahressteuern   April 1998
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Ob es uns gefällt oder nicht, jedes Jahr haben wir einen Termin beim Finanzamt.

Ein Nichtresident mit einer Immobilie in Spanien ist dazu verpflichtet, seine Vermögen- und Einkommensteuer und darüber hinaus auch seine Grundsteuer zu bezahlen.

Erste Voraussetzung und Pflicht für jeden in Spanien ist die Beantragung einer Steuernummer (N.I.F.), die jede Person zur Abgabe einer Steuererklärung oder eines Schriftstücks beim Finanzamt benötigt. Personen anderer Nationalitäten müssen zunächst ihre Ausländernummer (N.I.E.) beantragen und bekommen daraufhin die N.I.F.-Nummer beim Finanzamt.

Für die Steuererklärungen der Nichtresidenten ist der Eigentumswert bestimmend. Einer der drei folgenden Werte wird für die Kalkulation verwendet:

1. Der im Grundsteuerbeleg angegebene Katasterwert.
2. Der in der Kaufurkunde festgelegte Kaufpreis.
3. Der von der Behörde festgelegte Wert, sofern der Eigentumswert vom Finanzamt beanstandet und überprüft wurde.

In Spanien beginnt der Zeitraum für die Vermögen- und Einkommensteuererklärung des vorherigen Jahres am 1. Mai und endet bei einem positiven Ergebnis am 20. Juni.

Für die Nichtresidenten mit nur einer Immobilie in Eigennutzung gibt es eine Sonderregelung, die ihnen erlaubt, die Steuern des abgeschlossenen Steuerjahres im darauffolgenden Jahr zu begleichen (die Steuern für das Jahr 1997 können bis zum Ende diesen Jahres beglichen werden).

Darüber hinaus gibt es eine Gemeindesteuer, die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles - I.B.I.), die bei den verschiedenen Rathäusern von den Immobilienbesitzern bezahlt werden muß. Alle Immobilien jeder Gemeinde sind in Listen festgehalten und haben einen Katasterwert. Von diesem Wert und des von der Gemeinde festgelegten Steuersatzes hängt die Höhe des zu zahlenden Betrages Betrages ab. Die Frist für die Zahlung dieser Steuer ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, jedoch normalerweise in den Monaten September bis November auszugleichen.

 
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