Eine Person die nicht Resident in
Spanien ist (nicht mehr als183 Tage im Jahr auf spanischem
Boden verbringt), und Eigentum zur Eigennutzung im Urlaub
(Haus, Apartment, Bungalow etc.) hat, muss dementsprechend
Vermögenssteuer und Einkommensteuer auf Eigentum in Eigennutzung
bezahlen. Diese Steuern sind jährlich an das Finanzamt
zu zahlen. Diese Steuererklärung macht normalerweise
ein Steuerberater, welcher im Namen des nicht- residenten
Eigentümers handelt. Dieses ist positiv für den
Eigentümer, weil:
1. Es bestehen Probleme
durch unbekannte Steuergesetze des Landes.
2. Der Steuerberater
bereitet Ihnen Ihre Steuererklärung vor und reicht
diese beim Finanzamt ein. Natürlich ist es wichtig,
gut beraten zu sein, aber auch nicht mehr als notwendig
dafür zu bezahlen (nicht eine Pesete mehr). Die Unkenntnis
von Steuergesetzen kann viele Nachteile mit sich bringen.
Zum Beispiel: Der Eigentümer kann irrtümlicherweise
mehr bezahlen, oder aber auch zu wenig, was zu einer Geldstrafe
führen kann.
3. Wenn Probleme beim
Finanzamt entstehen, wird der Steuerberater versuchen, diese
zu lösen, weil der Eigentümer Nicht -Resident
ist und Reklamationen vom Finanzamt entgegennehmen kann.
Anderseits besteht auch das Problem der Kommunikation.
4. Es erlaubt, seinen
Urlaub zu geniessen ohne an Papierkram, Zeitverlust, Wartezeiten,
Ungewissheit, etc. zu denken.
Das spanische Finanzamt erinnert den
Steuerzahler nicht jedes Jahr daran, dass er seine Steuererklärung
jährlich einreichen muss. Das bedeutet, das der nicht
residente Eigentümer wissen muss, wann er seine Steuererklärungen
beim Finanzamt einzureichen hat. Wenn er dieses unterlässt,
könnte er bei einer Steuerinspektion dazu aufgefordert
werden, Sanktionen und Zinsen für die Säumnis
zu bezahlen.