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Steuern eines Nicht-Residenten mit Eigentum in Spanien   Oktober 1999
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Eine Person die nicht Resident in Spanien ist (nicht mehr als183 Tage im Jahr auf spanischem Boden verbringt), und Eigentum zur Eigennutzung im Urlaub (Haus, Apartment, Bungalow etc.) hat, muss dementsprechend Vermögenssteuer und Einkommensteuer auf Eigentum in Eigennutzung bezahlen. Diese Steuern sind jährlich an das Finanzamt zu zahlen. Diese Steuererklärung macht normalerweise ein Steuerberater, welcher im Namen des nicht- residenten Eigentümers handelt. Dieses ist positiv für den Eigentümer, weil:

1. Es bestehen Probleme durch unbekannte Steuergesetze des Landes.

2. Der Steuerberater bereitet Ihnen Ihre Steuererklärung vor und reicht diese beim Finanzamt ein. Natürlich ist es wichtig, gut beraten zu sein, aber auch nicht mehr als notwendig dafür zu bezahlen (nicht eine Pesete mehr). Die Unkenntnis von Steuergesetzen kann viele Nachteile mit sich bringen. Zum Beispiel: Der Eigentümer kann irrtümlicherweise mehr bezahlen, oder aber auch zu wenig, was zu einer Geldstrafe führen kann.

3. Wenn Probleme beim Finanzamt entstehen, wird der Steuerberater versuchen, diese zu lösen, weil der Eigentümer Nicht -Resident ist und Reklamationen vom Finanzamt entgegennehmen kann. Anderseits besteht auch das Problem der Kommunikation.

4. Es erlaubt, seinen Urlaub zu geniessen ohne an Papierkram, Zeitverlust, Wartezeiten, Ungewissheit, etc. zu denken.

Das spanische Finanzamt erinnert den Steuerzahler nicht jedes Jahr daran, dass er seine Steuererklärung jährlich einreichen muss. Das bedeutet, das der nicht residente Eigentümer wissen muss, wann er seine Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen hat. Wenn er dieses unterlässt, könnte er bei einer Steuerinspektion dazu aufgefordert werden, Sanktionen und Zinsen für die Säumnis zu bezahlen.

 
STEUER FÜR EIGENTUM/IMMOBILIEN
 
Dies ist eine lokale Steuer, das heisst, eine Forderung des Gemeindeamtes, welche alle Immobilienbesitzer bezahlen müssen. Alle Immobilien die zu einer Gemeinde gehören, sind in einem Melderegister eingetragen und haben einen Katasterwert. Wenn man diesen Katasterwert teilt und die Grundstücksbelastung dazuberechnet, erhält man den zu zahlenden Betrag. Diese ist jährlich für jede Immobilie, die im Melderegister eingetragen ist, zu zahlen. Die Frist ist in jeder Gemeinde unterschiedlich. Normalerweise zwischen September und November.
 
DIE STEUERNUMMER
 
In Spanien hat jede Person eine Steuernummer. Diese muss bei der Steuererklärung und bei Mitteilungen an das Finanzamt aufgeführt werden. Generell bei Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit ist die Steuernummer die Personalausweisnummer. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist diese die Nummer, die auf der Aufenthaltserlaubnis steht (NIE).
 
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