Home
 Service   Kalender   über uns   Artikel   Kontakt 
ENG ESP DEU
Registrierte User
  e-mail Kennwort
 
   
 Passwort vergessen?..
 Registrieren..
 Warum registrieren?..
Newsletter
 
 
zurück unten drucken
 
Erbschaftsteuer   Januar 2000
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Das planen der Erbschaft spahrt unseren Erben eine Menge Geld und Zeit. Die Besteuerung wenn man im Leben Vermögen spendet ist die gleiche wie das Vererben.

Die spanischen Steuergesetze sagen, dass wenn man durch eine Erbschaft, durch Nachlass, durch Spende oder Auszahlung einer Lebensversicherung Vermögenszuwachs hat, dass heisst, das das Eigentum steigt ohne jegliche Gegenleistung die dieses Rechtfertigen kann, dieser Vermögenszuwachs steuerpflichtig ist.

Um dieses mit dem Finanzamt zu begleichen müssen einige Punkte berücksichtigt werden:

1. Die Versteuerungsgrundlage.
Die zu zahlenden Beträge sind sehr unterschiedlich. Wenn man erbt, versteuert man den Nettobetrag (was man erhält minus die Kosten). Wenn es eine Spende ist versteuert man den realen Betrag und wenn es eine Lebensversicherung ist versteuert man die Summe die man erhält.

2. Die Liquidationsgrundlage.
Für diese Grundlage sind die Beträge auch sehr unterschiedlich. Dieses hängt davon ab ob die Übertragung zwischen Lebenden ist oder einer bereits verstorbenen Person, die Beziehung zwischen den Familien, das Alter, die Gesundheit der Person die erbt, etc.

3. Der zu zahlende Betrag.
Der Betrag ist variabel, desto höher die Summe ist die man erbt, desto mehr Steuern muss man zahlen.

4. Die Endzahlung.
Sobald der zu zahlende Betrag berechnet wurde, kann eine freiwillige Zahlung von Steuern stattfinden (es ist ratsam dieses so real wie möglich zu berechnen, weil das Finanzamt eine Gegenrechnung beantragen kann) oder mit Hilfe eines Steuerberaters (das Finanzamt bewertet dieses sehr). Dieser Weg ist jedoch sehr langsam.

Die Steuerinspektion verfolgt sehr genau diese Situationen: Scheinspenden an die zukünftigen Erben um die Erbschaftssteuer zu umgehen., das ganze Geld vom Bankkonto abheben wenn der Verwandte stirbt, Eigentum des Verstorbenen niedriger als es ist schätzen lassen, nichteinreichen der Steuererklärung sechs Monate nach dem Todesfall etc.

Es gibt auch sehr umstrittene Tätigkeiten. Zum Beispiel viele Eigentümer setzen das Eigentum auf den Namen der Kinder obwohl diese kein Geld zum kaufen haben und dieses auch nicht rechtfertigen können.

Zum Schluss muss auch gesagt werden das ein Testament die Probleme die auf die Erben zukommen verringert.

 
zurück nach oben drucken
 
Home | Seite-Karte | Wo wir sind? | Kennen Sie uns | Downloads | zu den Favoriten hinzufügen
 
  www.virtualb.com
Allgemeine Information | Zum Schutz der Privatsphäre | Rechtlicher Hinweis |© Gestiones.com 2000-2008