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Probleme mit der RIC   Juni 2000
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Neuerdings sind Kanarische Unternehmen sehr besorgt wegen der Probleme, die mit der sogenannten Reserva Para Inversiones en Canarias (Reserve für Investionen auf den Kanaren), auch kurz RIC genannt, auftauchen.

Hinter der RIC verbirgt sich folgendes: Unternehmen, die auf den Kanaren ansässig sind und gewerbliche Tätigkeiten (Handel, Industrie, etc. ...) ausüben, können 90% der Gewinne investieren und müssen nur auf die verbleibenden 10% des erzielten Gewinnes Steuern zahlen.

Ein Unternehmen, das beispielsweise 1.000.000 Peseten Gewinn gemacht hat, kann 90 % (900.000 Peseten) davon in einem Zeitraum von drei Jahren investieren. Die Anschaffungen müssen für die Firma notwendig sein (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Computer, Industriehallen, Geschäftsräume, usw.). Die verbleibenden 10 % des Gewinns (100.000 Peseten) werden mit 30% versteuert, was einer Summe von 30.000 Peseten entspricht.

Hingegen müssen Unternehmen, die in anderen Teilen Spaniens ansässig sind, 30% Steuern auf den gesamten erzielten Gewinn zahlen.

Kanarische Firmen haben somit einen grossen steuerlichen Vorteil, der in anderen Teilen des Landes nicht existiert.

Es gibt jedoch Probleme mit der Steuerinspektion, die mit dem Kauf von Grundstücken und der Frist, in der die Investitionen zu tätigen sind, zusammenhängen.

Die Steuerinspektoren des Finanzamts, von Madrid unter Druck gesetzt, bestrafen Unternehmen, die in die RIC investieren, aus folgenden Gründen:

Investitionsfrist

Das Geld aus der RIC muss in einem Zeitraum von drei Jahren eingesetzt werden. Das war im Kanarischen Steuerrecht immer klar.

Jetzt sagen die Steuerinspektoren jedoch, dass zusätzlich zu dieser Auflage die Anschaffungen auch vor Ablauf dieser Frist in Betrieb sein müssen. Ein Unternehmen wird also sanktioniert, wenn das Finanzamt entdeckt, das die mit der RIC angeschafften Dinge (Maschine, Geschäftsraum, Computer, usw.) nicht in Betrieb sind.

Kauf von Grundstücken

Das Kanarische Steuerrecht besagt, dass die RIC in für den Betrieb erforderliche Güter investiert werden muss. Grundstücke sind im Spanischen Buchführungsplan (Plan General de Contabilidad) als solche eingeordnet. Weil Grundstücke natürliche Güter sind, können sie nicht als neu oder gebraucht katalogisiert werden. Die gegenwärtige Polemik besteht nun darin, dass die Steuerinspektoren Grundstücke als gebrauchte Güter (¿?) betrachten. Deshalb dürfen sie nicht mit Geldern bezahlt werden ,die aus der RIC stammen. Es macht z.B. keinen Sinn, eine für ein Unternehmen notwendige Halle zu bauen, wenn man das Geld aus der RIC zwar für die Konstruktion des Gebäudes, nicht aber für den Kauf des Bauplatzes benutzen darf.

Es ist empfehlenswert für alle Unternehmen, die mit der RIC Investitionen tätigen, bei den angesprochenen Aspekten und besonders bei der Investition in Grundstücke Vorsicht walten zu lassen.

Um das Geld aus der RIC korrekt einzusetzen und Problemen mit der Steuerinspektion aus dem Weg zu gehen, muss man jede einzelne Investition vorher auf die RIC-Tauglichkeit untersuchen. Die unkorrekte Benutzung von Geldern aus der RIC kann einem Unternehmen grosse Probleme bereiten, denn die Firma muss in dem Fall nicht nur die Steuern von 30% auf den erzielten Gewinn bezahlen, sondern ausserdem eine Strafe und Verzugszinsen.

 
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