Neuerdings sind Kanarische Unternehmen
sehr besorgt wegen der Probleme, die mit der sogenannten Reserva
Para Inversiones en Canarias (Reserve für Investionen
auf den Kanaren), auch kurz RIC genannt, auftauchen.
Hinter der RIC verbirgt sich folgendes:
Unternehmen, die auf den Kanaren ansässig sind und
gewerbliche Tätigkeiten (Handel, Industrie, etc. ...)
ausüben, können 90% der Gewinne investieren und
müssen nur auf die verbleibenden 10% des erzielten
Gewinnes Steuern zahlen.
Ein Unternehmen, das beispielsweise
1.000.000 Peseten Gewinn gemacht hat, kann 90 % (900.000
Peseten) davon in einem Zeitraum von drei Jahren investieren.
Die Anschaffungen müssen für die Firma notwendig
sein (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Computer, Industriehallen,
Geschäftsräume, usw.). Die verbleibenden 10 %
des Gewinns (100.000 Peseten) werden mit 30% versteuert,
was einer Summe von 30.000 Peseten entspricht.
Hingegen müssen Unternehmen, die
in anderen Teilen Spaniens ansässig sind, 30% Steuern
auf den gesamten erzielten Gewinn zahlen.
Kanarische Firmen haben somit einen
grossen steuerlichen Vorteil, der in anderen Teilen des
Landes nicht existiert.
Es gibt jedoch Probleme mit der Steuerinspektion,
die mit dem Kauf von Grundstücken und der Frist, in
der die Investitionen zu tätigen sind, zusammenhängen.
Die Steuerinspektoren des Finanzamts,
von Madrid unter Druck gesetzt, bestrafen Unternehmen, die
in die RIC investieren, aus folgenden Gründen:
Investitionsfrist
Das Geld aus der RIC muss in einem
Zeitraum von drei Jahren eingesetzt werden. Das war im Kanarischen
Steuerrecht immer klar.
Jetzt sagen die Steuerinspektoren jedoch,
dass zusätzlich zu dieser Auflage die Anschaffungen
auch vor Ablauf dieser Frist in Betrieb sein müssen.
Ein Unternehmen wird also sanktioniert, wenn das Finanzamt
entdeckt, das die mit der RIC angeschafften Dinge (Maschine,
Geschäftsraum, Computer, usw.) nicht in Betrieb sind.
Kauf von Grundstücken
Das Kanarische Steuerrecht besagt,
dass die RIC in für den Betrieb erforderliche Güter
investiert werden muss. Grundstücke sind im Spanischen
Buchführungsplan (Plan General de Contabilidad) als solche
eingeordnet. Weil Grundstücke natürliche Güter
sind, können sie nicht als neu oder gebraucht katalogisiert
werden. Die gegenwärtige Polemik besteht nun darin,
dass die Steuerinspektoren Grundstücke als gebrauchte
Güter (¿?) betrachten. Deshalb dürfen sie
nicht mit Geldern bezahlt werden ,die aus der RIC stammen.
Es macht z.B. keinen Sinn, eine für ein Unternehmen
notwendige Halle zu bauen, wenn man das Geld aus der RIC
zwar für die Konstruktion des Gebäudes, nicht
aber für den Kauf des Bauplatzes benutzen darf.
Es ist empfehlenswert für alle
Unternehmen, die mit der RIC Investitionen tätigen,
bei den angesprochenen Aspekten und besonders bei der Investition
in Grundstücke Vorsicht walten zu lassen.
Um das Geld aus der RIC korrekt einzusetzen
und Problemen mit der Steuerinspektion aus dem Weg zu gehen,
muss man jede einzelne Investition vorher auf die RIC-Tauglichkeit
untersuchen. Die unkorrekte Benutzung von Geldern aus der
RIC kann einem Unternehmen grosse Probleme bereiten, denn
die Firma muss in dem Fall nicht nur die Steuern von 30%
auf den erzielten Gewinn bezahlen, sondern ausserdem eine
Strafe und Verzugszinsen.