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Vermögenszuwachs beim Verkauf eines Hauses   Juli 2000
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Wenn ein Nicht-Resident ein Eigentum verkauft und dabei einen Gewinn macht, produziert er einen sogenannten Vermögenszuwachs. Grob gesagt berechnet sich dieser Zuwachs aus der Differenz zwischen dem Wert des Kaufs und dem des Verkaufs. Der Kaufwert setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis des Eigentums, den beim Kauf bezahlten Steuern, Notarkosten, Kosten beim Registeramt, beim Anwalt, usw.

Um den Kaufwert auf den aktuellen Stand zu bringen, findet ein durch eine bestimmte Tabelle ( "Leyes de Presupuesto Generales del Estado") festgelegter Bewertungsfaktor Anwendung.

Der Wert des Verkaufs oder der Übertragung ist der reale Betrag, für den der Verkauf abgewickelt wurde (protokollierter Preis).

Davon abgezogen werden die mit der Übertragung verbundenen Kosten, die dem Verkäufer entstanden sind.

Die Differenz zwischen dem Wert der Übertragung und dem Wert des Erwerbs (Kaufwert) ergibt den Vermögenszuwachs, auf den Steuern bezahlt werden müssen. Gewinnreduzierend wird jedoch berücksichtigt, wie lange die Person das Eigentum besessen hat. Das bedeutet, je länger das Eigentum in meinem Besitz war, desto weniger Steuern muss ich bezahlen.

Der Käufer der Immobilie, sei er Resident oder Nicht-Resident, ist verpflichtet, 5% des Verkaufspreises einzubehalten und beim Finanzamt einzuzahlen. Das geschieht mittels eines Vordrucks mit dem Namen "modelo 211". Der nächste Schritt ist, dass der Käufer nach Einzahlung des Geldes dem nicht-residenten Verkäufer ein Exemplar dieses Vordrucks aushändigt.

Die bereits eingezahlte Summe kann der Verkäufer von dem Geld abziehen, das er aufgrund der Steuererklärung für den Gewinnzuwachs abzugeben hat.

Wenn der einbehaltene Betrag grösser ist als der zu zahlende, kann man den Überschuss zurückfordern.

Sind zwischen dem Datum des Kaufs und dem 31.12.1996 mehr als 10 Jahre vergangen, existiert weder Vermögenszuwachs noch ist man gezwungen, die 5% beim Finanzamt einzuzahlen. Dieser Sachverhalt muss aus der Verkaufsurkunde hervorgehen.

Im Falle, dass die 5% nicht eingezahlt werden, kann die Immobilie beschlagnahmt werden. Die geltenden Fristen sind folgende:

1. Ein Monat, um die 5% von der Kaufsumme einzubehalten und sie beim. Finanzamt einzuzahlen.
2. Drei Monate, um die Steuererklärung des Vermögenszuwachses einzureichen.

Der Prozentsatz, der auf den erzielten Gewinn an Steuern zu zahlen ist, beträgt 35%.

Rückerstattung eines einbehaltenen Überschusses

Wen man nach der Kalkulation feststellt, dass die zu zahlenden Steuern geringer sind als die einbehaltenen 5%, kann man die Rückerstattung dieses Geldes beantragen. Es wird auf das in der Steuererklärung angegebene Konto, das den Namen des Steuerpflichtigen oder seines Repräsentanten trägt, überwiesen. Wenn das Finanzamt das Geld nicht innerhalb eines halben Jahres zurückerstattet hat, werden Verzugszinsen fällig.

Während der sechs Monate überprüft das Finanzamt sowohl die Richtigkeit des Verkaufspreises als auch die korrekte Zahlung der jährlichen Steuern.

 
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