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Eigentum auf Namen spanischer Gesellschaften   Oktober 2000
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Viele Nicht-Residenten haben Gesellschaften gegründet, um Besitz in Spanien zu erwerben. Dieser Besitz kann folgendermassen genutzt werden:

1. Als Ferienresidenz (Eigennutzung)
2. Als Ferienwohnung der Nichtresidenten und zur Vermietung
3. Ausschliesslich als Vermietungsobjekt

In jedem der drei Fälle geniessen die Gesellschaften grössere steuerliche Vorteile als Eigentum, das auf den Namen natürlicher Personen eingetragen ist. Die wichtigsten Vorteile sind:

1. Gesellschaften bezahlen keine Vermögensteuer (0,2% des Wertes des Eigentums) und keine keine Einkommensteuer auf Eigennutzung (0,5% des Katasterwerts des Eigentums).

2. Wenn das Haus durch eine nicht-residente natürliche Person vermietet wird, müssen die Mieteinnahmen mit 25% versteuert werden. Dabei hat man nicht die Möglichkeit, bei der Vermietung entstehende Kosten (Wasser, Strom, Wartung, Reparaturen, Gemeinschaftsabgaben, etc...) abzusetzen. Wenn jedoch eine spanische Gesellschaft (normalerweise eine "Sociedad limitada", Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Vermieterin ist, können die oben angegebenen Kosten abgesetzt werden.

3. Abgesehen von der Möglichkeit, anfallende Kosten abzuziehen, kann auch die jährliche Abschreibung des Eigentums (1,5% des Wertes der Konstruktion) abgesetzt werden.

4. Gesellschaften, die auf den Kanaren konstituiert werden, zahlen während der ersten drei Jahre keine Übertragungssteuer auf Häuser und Grundstücke, die gekauft werden. Das bedeutet eine Ersparnis von 6% des notierten Verkaufspreises, eine nicht zu unterschätzende Summe.

Es muss jedoch verdeutlicht werden, dass die Gesellschaften als Eigentümer von Immobilien (Häuser, Apartments, Villen, Landhäuser) einmal im Jahr eine Erklärung der Körperschaftssteuer abgeben und die Geschäftsbücher im Handelsregister hinterlegen müssen.

Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung, die die Geschäftsführer von Gesellschaften mit Grundbesitz nicht vergessen dürfen.

Die Steuererklärung wird zwischen dem 1. und 25. Juli eines jeden Jahres angefertigt. Gleichzeitig während des Monats Juli werden die Bücher im Handelsregister hinterlegt, unterzeichnet durch den oder die Geschäftsführer der Gesellschaft.

Für die Steuererklärung ist eine Buchführung der Einnahmen (wenn das Eigentum vermietet wurde) und der Kosten der Gesellschaft notwendig. Wenn das Eigentum nicht vermietet wurde, sind das normalerweise Ausgaben für Wasser, Licht, Wartung usw.

Bleibt man die jährliche Steuererklärung der Gesellschaft säumig, kann das unangenehme Folgen für den Geschäftsführer haben, z.B. kann die Gesellschaft im Handelsregister gesperrt oder anderweitig sanktioniert werden, weil steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen wurde.

Obwohl die Konstitution einer Gesellschaft kostspielig ist, weil man Notarhonorare, das Zentralregister für Handelsgesellschaften, das Handelsregister, einen Anwalt usw. bezahlen muss, sind sie aufgrund der vorher genannten Gründe auf lange Sicht normalerweise ökonomisch rentabel für die Besitzer.

 
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