Viele Nicht-Residenten haben Gesellschaften
gegründet, um Besitz in Spanien zu erwerben. Dieser Besitz
kann folgendermassen genutzt werden:
1. Als Ferienresidenz
(Eigennutzung)
2. Als Ferienwohnung der Nichtresidenten
und zur Vermietung
3. Ausschliesslich als Vermietungsobjekt
In jedem der drei Fälle geniessen
die Gesellschaften grössere steuerliche Vorteile als
Eigentum, das auf den Namen natürlicher Personen eingetragen
ist. Die wichtigsten Vorteile sind:
1. Gesellschaften bezahlen
keine Vermögensteuer (0,2% des Wertes des Eigentums)
und keine keine Einkommensteuer auf Eigennutzung (0,5% des
Katasterwerts des Eigentums).
2. Wenn das Haus durch
eine nicht-residente natürliche Person vermietet wird,
müssen die Mieteinnahmen mit 25% versteuert werden.
Dabei hat man nicht die Möglichkeit, bei der Vermietung
entstehende Kosten (Wasser, Strom, Wartung, Reparaturen,
Gemeinschaftsabgaben, etc...) abzusetzen. Wenn jedoch eine
spanische Gesellschaft (normalerweise eine "Sociedad
limitada", Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Vermieterin ist, können die oben angegebenen Kosten
abgesetzt werden.
3. Abgesehen von der
Möglichkeit, anfallende Kosten abzuziehen, kann auch
die jährliche Abschreibung des Eigentums (1,5% des
Wertes der Konstruktion) abgesetzt werden.
4. Gesellschaften,
die auf den Kanaren konstituiert werden, zahlen während
der ersten drei Jahre keine Übertragungssteuer auf
Häuser und Grundstücke, die gekauft werden. Das
bedeutet eine Ersparnis von 6% des notierten Verkaufspreises,
eine nicht zu unterschätzende Summe.
Es muss jedoch verdeutlicht werden,
dass die Gesellschaften als Eigentümer von Immobilien
(Häuser, Apartments, Villen, Landhäuser) einmal
im Jahr eine Erklärung der Körperschaftssteuer
abgeben und die Geschäftsbücher im Handelsregister
hinterlegen müssen.
Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung,
die die Geschäftsführer von Gesellschaften mit
Grundbesitz nicht vergessen dürfen.
Die Steuererklärung wird zwischen
dem 1. und 25. Juli eines jeden Jahres angefertigt. Gleichzeitig
während des Monats Juli werden die Bücher im Handelsregister
hinterlegt, unterzeichnet durch den oder die Geschäftsführer
der Gesellschaft.
Für die Steuererklärung ist
eine Buchführung der Einnahmen (wenn das Eigentum vermietet
wurde) und der Kosten der Gesellschaft notwendig. Wenn das
Eigentum nicht vermietet wurde, sind das normalerweise Ausgaben
für Wasser, Licht, Wartung usw.
Bleibt man die jährliche Steuererklärung
der Gesellschaft säumig, kann das unangenehme Folgen
für den Geschäftsführer haben, z.B. kann
die Gesellschaft im Handelsregister gesperrt oder anderweitig
sanktioniert werden, weil steuerlichen Verpflichtungen nicht
nachgekommen wurde.
Obwohl die Konstitution einer Gesellschaft
kostspielig ist, weil man Notarhonorare, das Zentralregister
für Handelsgesellschaften, das Handelsregister, einen
Anwalt usw. bezahlen muss, sind sie aufgrund der vorher
genannten Gründe auf lange Sicht normalerweise ökonomisch
rentabel für die Besitzer.