Home
 Service   Kalender   über uns   Artikel   Kontakt 
ENG ESP DEU
Registrierte User
  e-mail Kennwort
 
   
 Passwort vergessen?..
 Registrieren..
 Warum registrieren?..
Newsletter
 
 
zurück unten drucken
 
Steuerliche Neuerungen bei der RIC (Reserva para Inversiones en Canarias)    Februar 2001
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Rücklage für Investitionen auf dem Territorium der Kanarischen Inseln.

Vor kurzem traf sich ein Zirkel von Steuerexperten, die sich im kanarischen Steuerrecht besten auskennen. Ziel war die Analyse der Problematik der speziellen Steuergesetzgebung un der Steuerprüfungen sowie die Erarbeitung von Lösungswegen.

1. Die RIC ist der bekannteste Steueranreiz auf den Kanarischen Inseln. Es handelt sich um die Möglichkeit für ein Untenehmen, bis zu 90% des erwirtschafteten Gewinns in demselben Untenehmen zu reinvestieren. Seit ihrer Einführung auf den Kanarischen Inseln wurden bis zu 1 Billion Peseten in Produktionsvermögen investiert und dieser Prozess setzt sich fort.

2. Die Problematik ergab sich aus einer unklaren Gesetzesformulierung, die die Regierung der Kanaren und die spanische Zentralregierung erarbeitet hatten. Daraus hat sich eine Rechtsunsicherheit für viele Personen und Unternehmen ergeben, die erkannt hatten, dass das Gesetz eine Reihe unterschiedlicher Interpretationen zuließ.

3. Die Frist für die Reinvestition:

Das Steuergesetz legt einen Zeitraum von drei Jahren für die Reinvestition vom Gewinn fest. Jedoch ergaben sie Zweifel, ab welchem Zeitpunkt genau die Frist anlaufen würde:

a) Ab dem Jahr, in dem der Gewinn erwirtschaftet wurde
b) Ab dem Jahr, in dem sich die Gesellschafter zur Hauptversammlung treffen, um die Rechnungslegung zu analysiere?
c) Ab dem letzten Tag des Jahres, an dem die Bücher geschlossen werden?
Dieser Diskussionspunkt wurde gelöst, indem man sich auf die Möglichkeit von Fristen über vier - in einzelnen Fällen soger über fünf Jahre - für die Reinvestition besagter Gewinne einigte.

4. Investionen, die man mit der RIC realisieren darf:

Grundsätzlich sind Investitionen in das Anlagevermögen möglich (Maschinen, Industrieanlagen, Pkw, Lkw, PC, Büroeinrichtungen, etc.). Jedoch lassen sich Grundstücke nur in bestimmen Fällen einbringen. Die RIC hat nämlich nicht die Absicht, das unglaublich hohe Preisniveau, das sich auf den Kanaren etabliert hat, zu fördern.

5. Gebrauchsgüter

Gebrauchte Aktiva deckt die Investitionsrücklage nur dann ab, wenn eine Verbesserung der Technolgie nachgewiesen werden kann. Diese Beweisführung ist mitunter sehr schwierig, sodass jeder Einzelfall eine detaillierte Prüfung erfordert, denn bei fehlerhafter Anwendung kann der Steuerprüfer dem Unternehmen eine sehr hohe Geldstrafe auferlegen.

6. Verbleib der Investitionsgüter im Unternehmen

Die mit der RIC finanzierten Investitionen müssen für mindestens fünf Jahre im Unternehmen verbleiben.

7. Formale Aspekte

Die RIC muss in den Unternehmensbüchern und dem Geschäftsbericht, die das Unternehmen der Finanzbehörde vorzulegen hat, klar und deutlich ausgewiesen sein.

8. Künftig kann die RIC nicht mehr in reinen vermögensverwaltenden Gesellschaften (Gesellschaften, die lediglich Immobilienbesitz haben) investiert werden.

9. Die RIC kann in Schuldverschreibungen des Staates angelegt werden, damit die Regierung Verbesserungen der Infrastuktur (Straßenbau, öffentliche Einrichtungen, etc.) realisieren kann.

 
zurück nach oben drucken
 
Home | Seite-Karte | Wo wir sind? | Kennen Sie uns | Downloads | zu den Favoriten hinzufügen
 
  www.virtualb.com
Allgemeine Information | Zum Schutz der Privatsphäre | Rechtlicher Hinweis |© Gestiones.com 2000-2008