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Änderungen in der kanarischen Steuer IGIC   März 2001
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Am 01. Januar 2001 sind Änderungen in der IGIC ( die lokale Mehrwertsteuer der Kanaren) in Kraft getreten, die wir wie folgt zusamenfassen können:

1. Der Beginn von unternehmerischen oder freiberuflichen Aktivitäten wird ab dem Moment gerechnet, in dem Käufe von Gütern oder Serviceleistungen getätigt werden, um ein Geschäft zu beginnen. Das bedeutet, dass zu einem früheren Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, Steuern abzusetzen. Vorher konnte man die IGIC erst ab dem offiziellen Beginn der Aktivität (Anmeldung der Steuerlizenz) absetzen.

2. Bei der Abgabe von Produkten oder Serviceleistungen ohne Gegenleistung (gratis) wird davon ausgegangen, dass hier die IGIC eingeschlossen ist. Das bedeutet: Für Gratisleistungen oder - anders ausgedrückt - Geschenke wird die jeweilige Mehrwertsteuer fällig, die das Unternehmen dann beim Finanzamt einzahlen muss.

3. Der Verkauf von Produkten oder Serviceleistungen von natürlichen Personen ist von der Zahlung der IGIC befreit, wenn die Umsätze im vorherigen Jahr 4.000.000.- Pts (24.040,48 Euro) nicht überschritten haben. Damit aktualisiert man das alte Limit von 3.000.000 Pts und begünstigt so die kleinen Geschäfte. In diesem Zusammenhang muss man sich auch in Erinnerung rufen, dass Aktivitäten des Einzelhandels ebenfalls von der IGIC befreit sind.

4. Bei folgenden Aktivitäten wird ein Steuersatz von Null angewendet:

Produktion und Vertrieb von Trinkwasser ausser Mineralwasser oder Sprudel. Ausserdem medizinische und tierärztliche Produkte und Pharmazeutika. Auf Kosmetika wird jedoch weiterhin die IGIC gezahlt.
Verkauf von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, die nicht nur Werbung enthalten. Zu dieser Gruppe gehören auch Ton- und Bildträger für Erziehung oder Kultur.
Die Abgabe von Wohnungen, die als Sozialwohnungen (VPO) eingestuft und für Personen gedacht sind, die ökonomische Schwierigkeiten beim Wohnungskauf haben.
Der Verkauf von Brot, Mehl, Eiern, Früchten, Gemüse,
Hülsenfrüchten, Fleisch und Fisch, etc., letzten Endes alle
Grundnahrungsmittel.
Transport von Reisenden per Schiff oder per Flugzeug zwischen
den Kanarischen Inseln.
Der Einbau von Schränken in Küchen und Bädern von Sozialwohnungen.
Der Bau von Parks, Gärten, Schulen, Infrastruktur (Wasser, Telekommunikation, Elektrizität, usw.).

5. Modifikation der Steuersätze:

Autos mit mehr als 11 PS haben nun einen Steuersatz von 13%.
Auf Autos mit weniger als 11 PS bezahlt man nun 9%.
Autovermietungen (Rent a Car) heben den Steuersatz von 4,5% auf 13%.
Der generelle Steuersatz der IGIC steigt von 4,5% auf 5%. Diese ist vielleicht die wichtigste der Änderungen bei der IGIC.

 
Zusammenfassung
 
Die Selbstverwaltung hat den allgmeinen IGIC-Steuersatz von 4,5% auf 5% angehoben. Ausserdem haben sich die Steuersätze für den Verkauf und die Vermietung von Autos (Rent a Car) erhöht. Der Regierung der autonomen Region zufolge ist die Anhebung darauf zurückzuführen, dass die kanarischen Gemeinden und Regierungen Geld für ihre Finanzierung benötigen.
 
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