Am 01. Januar 2001 sind Änderungen
in der IGIC ( die lokale Mehrwertsteuer der Kanaren) in Kraft
getreten, die wir wie folgt zusamenfassen können:
1. Der Beginn von unternehmerischen
oder freiberuflichen Aktivitäten wird ab dem Moment
gerechnet, in dem Käufe von Gütern oder Serviceleistungen
getätigt werden, um ein Geschäft zu beginnen.
Das bedeutet, dass zu einem früheren Zeitpunkt die
Möglichkeit besteht, Steuern abzusetzen. Vorher konnte
man die IGIC erst ab dem offiziellen Beginn der Aktivität
(Anmeldung der Steuerlizenz) absetzen.
2. Bei der Abgabe
von Produkten oder Serviceleistungen ohne Gegenleistung
(gratis) wird davon ausgegangen, dass hier die IGIC eingeschlossen
ist. Das bedeutet: Für Gratisleistungen oder - anders
ausgedrückt - Geschenke wird die jeweilige Mehrwertsteuer
fällig, die das Unternehmen dann beim Finanzamt einzahlen
muss.
3. Der Verkauf von
Produkten oder Serviceleistungen von natürlichen Personen
ist von der Zahlung der IGIC befreit, wenn die Umsätze
im vorherigen Jahr 4.000.000.- Pts (24.040,48 Euro) nicht
überschritten haben. Damit aktualisiert man das alte
Limit von 3.000.000 Pts und begünstigt so die kleinen
Geschäfte. In diesem Zusammenhang muss man sich auch
in Erinnerung rufen, dass Aktivitäten des Einzelhandels
ebenfalls von der IGIC befreit sind.
4. Bei folgenden Aktivitäten
wird ein Steuersatz von Null angewendet:
Produktion
und Vertrieb von Trinkwasser ausser Mineralwasser oder Sprudel.
Ausserdem medizinische und tierärztliche Produkte und
Pharmazeutika. Auf Kosmetika wird jedoch weiterhin die IGIC
gezahlt.
Verkauf
von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, die nicht
nur Werbung enthalten. Zu dieser Gruppe gehören auch
Ton- und Bildträger für Erziehung oder Kultur.
Die
Abgabe von Wohnungen, die als Sozialwohnungen (VPO) eingestuft
und für Personen gedacht sind, die ökonomische
Schwierigkeiten beim Wohnungskauf haben.
Der
Verkauf von Brot, Mehl, Eiern, Früchten, Gemüse,
Hülsenfrüchten, Fleisch und Fisch, etc., letzten
Endes alle
Grundnahrungsmittel.
Transport
von Reisenden per Schiff oder per Flugzeug zwischen
den Kanarischen Inseln.
Der
Einbau von Schränken in Küchen und Bädern
von Sozialwohnungen.
Der
Bau von Parks, Gärten, Schulen, Infrastruktur (Wasser,
Telekommunikation, Elektrizität, usw.).
5. Modifikation der
Steuersätze:
Autos
mit mehr als 11 PS haben nun einen Steuersatz von 13%.
Auf
Autos mit weniger als 11 PS bezahlt man nun 9%.
Autovermietungen
(Rent a Car) heben den Steuersatz von 4,5% auf 13%.
Der
generelle Steuersatz der IGIC steigt von 4,5% auf 5%. Diese
ist vielleicht die wichtigste der Änderungen bei der
IGIC.