Das Finanzministerium realisiert
jedes Jahr einen Steuerprüfungsplan. Ausserdem können
die regionalen Finanzämter die steuerliche Situation
von den Personen oder Firmen überprüfen und untersuchen,
bei denen es ihnen angebracht erscheint.
Die Personen, die vom Finanzamt
inspiziert werden sollen, werden mit einem Brief über
die anstehende Untersuchung und Überprüfung der.
Steuern informiert. In dem Brief wird mitgeteilt, an welchem
Datum und zu welcher Uhrzeit sie beim Finanzamt vorstellig
werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, einen
Repräsentanten zu ernennen, der. sich mi den Steuerinspekteurn
auseinandersetzt.
Die Inspektoren sind Beamte, deren Tätigwerden
strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Normalerweise werden
die Steuerprüfungen in den Büros des Finanzamtes
durchgeführt, doch sie können auch im Domizil
der. Personen oder des Unternehmens realisiert wrden, wenn
der. jeweilige Inspektor das für angemessen hält.
Die Inspektoren können die Firmen
in den normalen Geschäftszeiten besuchen. Wenn ihnen
der. Eintritt verwehrt wird, kann das wegen Widerstand und
Behinderung der. Untersuchung zu ernsten Problemen für
die zu prüfende Firma führen. In einigen Fällen,
wenn es sich um die Privatwohnung einer Person handelt,
ist jedoch ein Durchsuchungsbefehl notwendig.
Die Inspektoren sind auch berechtigt,
bei Mitarbeitern Informationen einzuholen.
Folgende Dokumente werden normalerweise
bei einer Steuerinspektion erbeten:
Die
Buchführungsunterlagen der. Firma. Belege müssen sechs
Jahre aufgehoben werden, man darf mit der. Buchführung
nicht mehr als vier Monate im Rückstand sein.
Rechnungen
des Unternehmens von Lieferanten und Kunden.
Eingereichte
Steuererklärungen der. zu überprüfenden Jahre
Bankbewegungen
und -auszüge. Die Bankhäuser sind verpflichtet,
den Steuerbehörden über jedwede Person oder jedwedes
Unternehmen Auskunft zu geben, wenn Informationen beantragt
werden. Dazu gehören
Bankbewegungen (laufende Konten, Festgeld, Kredite usw.)
und Zertifikate sowie Bankauszüge.
· Kaufverträge von Hauseigentum, Mietverträge
usw.
Lässt
ein Unternehmen den Inspektoren gewünschte Buchführungsdaten
nicht zukommen, weil das Unternehmen sich weigert, weil
Akten verlorengangen sind oder aus anderen Gründen,
kann die Steuerbehörde die sogenannte indirekte Schätzung
anwenden. Das bedeutet, dass das Finanzamt aufgrund der.
ihm zur Verfügung stehenden Daten eine Schätzung
der. buchhalterischen Situation vornimmt. Dieses System
ist in der. Regel nachteiliger für die geprüfte
Person.
Die Tätigkeiten der. Inspekteure
werden in einem "Ermittlungen" genannten Dokument
festgehalten. Nach der. Analyse der. Inspektionsdaten fasst
man sie in einem Prüfungsbericht zusammen. Hierin werden
folgende Informationen vermerkt: Deklarierte Summen, vom
Finanzamt entdeckte und nicht deklarierte Summen, nicht
bezahlte Steuern, Strafen für die Nichteinhaltung der.
Zahlungsfrist der. Steuern, Verzugszinsen vom Beginn der.
Überschreitung der. Zahlungsfrist an bis zur Redaktion
des Prüfungsberichts. Die geprüfte Person bzw.
das inspizierte Unternehmen kann die Entscheidung der. Inspekteure
akzeptieren, es kann jedoch auch die gegenteilige Meinung
bestehen. Sollte dies der. Fall sein, muss innerhalb von
15 Tagen Einspruch eingelegt werden. Dann liegt die Entscheidung
darüber, wer Recht bekommt, in den Händen des
Gerichts.