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Gesellschaften: Die Verantwortung der Geschäftsführer   Juli 2001
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Verwaltung bedeutet nicht die nur die Bewahrung sondern auch die Erzielung des maximalen wirtschaftlichen Ertrags aus dem Verwalteten.
Die Geschäftsführer von Gesellschaften sind diejenigen Personen, die die Geschäfte leiten und die Firmen präsentieren.

In der Satzung einer Gesellschaft muss angegeben werden, wer die Geschäftsführertätigkeit ausübt. Hier gibt es vier verschiedene Typen:

1. Alleiniger Geschäftsführer.
2. Zwei Einzelgeschäftsführer. Das bedeutet, dass z.B. beim Firmenkonto beide gleichermassen und unabhängig voneinander unterschriftsberechtigt sind
3. Gemeinschaftliche Geschäftsführung. Beide müssen zwingend gemeinsam unterzeichnen.
4. Konsortium aus Geschäftsführern, zusammengesetzt aus einer Gruppe von mindestens drei Mitgliedern.

Die Handlungen der Geschäftsführer müssen sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen. Sie haften persönlich für Verfehlungen des Unternehmens, sowohl in Bezug auf das Gesetz als auch auf die Satzung der Gesellschaft. Ausserdem müssen die Verwalter ihr Amt mit Sorgfalt ausüben, das bedeutet, dass sie informiert sein, Geheimnisse bewahren und das Unternehmen überwachen müssen. Ebenso erwartet man von ihnen Loyalität gegenüber der Firma, ein Verhalten zum Vorteil der Gesellschaft und nicht zum eigenen Nutzen. Auch für materielle oder moralische Schäden, die das Unternehmen erleidet, ist der Geschäftsführer verantwortlich.

 
Steuerliche Haftung
 

Die Verantwortung für Handlungen Dritten gegenüber definiert man als Haftung.

Die Geschäftsführer haften für Verletzungen der Steuerpflichten ihrer Gesellschaft. Das bedeutet, wenn ein Unternehmen seine Steuererklärungen nicht fristgerecht einreicht oder die Einnahmen nicht korrekt deklariert werden, ist der Verwalter persönlich dafür verantwortlich. Diese Haftung wird in der Steuergesetzgebung sehr deutlich spezifiziert. Die Verwalter können sogar strafrechtlich belangt werden, wenn nämlich die Handlungen aufgrund von Steuerhinterziehung als Delikte eingestuft werden. Der Straftatbestand ergibt sich aus folgenden Situationen:

1. Die Gesellschaft hat Steueranteile zurückbehalten (Retentionen) und später nicht korrekt beim Finanzamt eingezahlt.
2. Sie hat ungerechtfertigterweise steuerliche Abzüge oder Vergünstigungen genossen.
3. Sie be- oder verhindert die Inspektionsaktivitäten der Finanzverwaltung.

In bestimmten Fällen, die genau im Gesetz festgelegt sind, kann die strafrechtliche Haftung sogar eine Freiheitsstrafe für den Geschäftsführer zur Konsequenz haben, wenn sie in steuerlichen Belangen falsch gehandelt haben.

 
Zusammenfassung
 

Vor Jahren konstituierte man Gesellschaften, und die Geschäftsführer wurden nicht für die schlechte Verwaltung zur Verantwortung gezogen. Heutzutage ist das Gesetz diesbezüglich sehr verschärft worden.

Gegenwärtig behandelt das Gesetz Verfehlungen der Geschäftsführer besonders in Steuerangelegenheiten sehr streng, z.B. bei versäumter Präsentation der obligatorischen Steuererklärungen wie der Körperschaftsteuer, beim Versuch des Betrugs an der Finanzbehörde, bei Nichteinzahlung der eingenommenen IGIC usw.

 
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