Verwaltung bedeutet nicht die nur
die Bewahrung sondern auch die Erzielung des maximalen wirtschaftlichen
Ertrags aus dem Verwalteten.
Die Geschäftsführer von Gesellschaften sind diejenigen
Personen, die die Geschäfte leiten und die Firmen präsentieren.
In der Satzung einer Gesellschaft
muss angegeben werden, wer die Geschäftsführertätigkeit
ausübt. Hier gibt es vier verschiedene Typen:
1. Alleiniger
Geschäftsführer.
2. Zwei Einzelgeschäftsführer.
Das bedeutet, dass z.B. beim Firmenkonto beide gleichermassen
und unabhängig voneinander unterschriftsberechtigt
sind
3. Gemeinschaftliche Geschäftsführung.
Beide müssen zwingend gemeinsam unterzeichnen.
4. Konsortium aus Geschäftsführern,
zusammengesetzt aus einer Gruppe von mindestens drei Mitgliedern.
Die Handlungen der Geschäftsführer
müssen sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen.
Sie haften persönlich für Verfehlungen des Unternehmens,
sowohl in Bezug auf das Gesetz als auch auf die Satzung
der Gesellschaft. Ausserdem müssen die Verwalter ihr
Amt mit Sorgfalt ausüben, das bedeutet, dass sie informiert
sein, Geheimnisse bewahren und das Unternehmen überwachen
müssen. Ebenso erwartet man von ihnen Loyalität
gegenüber der Firma, ein Verhalten zum Vorteil der
Gesellschaft und nicht zum eigenen Nutzen. Auch für
materielle oder moralische Schäden, die das Unternehmen
erleidet, ist der Geschäftsführer verantwortlich.