Der Jahresabschluss setzt sich aus
verschiedenen Dokumenten zusammen, die eine Einheit darstellen.
Sie müssen nach dem Grundsatz der Klarheit verfasst werden,
um ein wahrheitsgetreues Bild über das Vermögen,
die finanzielle Situation und die Ergebnisse der Gesellschaft
abzugeben. Die Dokumentation besteht aus der Bilanz, der Gewinn-
und Verlustrechnung und dem Geschäftsbericht.
Die Geschäftsführer sind verpflichtet,
spätestens drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres
den Jahresabschluss, den Geschäftsführungsbericht
und den Vorschlag zur Gewinnverwendung des Unternehmens
vorzulegen.
Sowohl der Jahresabschluss als auch
der Geschäftsführungsbericht müssen von allen
Geschäftsführern unterzeichnet werden.
Die Bilanz ist das fundamentale Buchführungselement
eines Unternehmens. In ihr spiegelt sich exakt die ökonomische
Situation bei Jahresabschluss am 31. Dezember des vorherigen
Kalenderjahres wider. Der Inhalt der Bilanz gliedert sich
in zwei grosse Teile, die Aktiv- und die Passivseite. Die
Aktivseite drückt aus, welches Vermögen die Gesellschaft
besitzt und welche Forderungen zu Gunsten der Firma bestehen.
Die Passivseite gibt die Schuldensituation der Firma wieder.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden
alle positiven oder negativen Resultate des Geschäftsjahres
zusammenfasst und den Teilhabern vorgelegt. Gemäss
des Handelsrechts wird neben einer separaten Auflistung
aller Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres auch
das saldierte Ergebnis (Gewinn oder Verlust) dargestellt.
Der Geschäftsbericht ist eher ein
literarisches als ein buchhalterisches Dokument, in dem
eingehend beschrieben wird, wie die Bilanz und die Gewinn-
und Verlustrechnung entstanden sind. Diese Dokumente werden
durch den Geschäftsbericht erweitert und vervollständigt.
Zur Verabschiedung des Jahresabschlusses
ist eine Reihe von Schritten unerlässlich: Innerhalb
der ersten Hälfte des folgenden Geschäftsjahres
wird die oredentliche Hauptversammlung einberufen. Sie muss
allen Anforderungen, Fristen und Veröffentlichungen
Rechnung tragen, die das Gesetz zum Schutz der Teilhaber
vorsieht.
Die Hauptversammlung verabschiedet per
Mehrheitsentscheidung den Abschlussbericht.
Hinterlegung und Veröffentlichung
des Jahresabschlusses. Nach der Verabschiedung des Jahresabschlusses
wird dieser mit jeweils einem Exemplar von Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung und Jahresbericht im Handelsregister
deponiert.
Der Registerführer überprüft,
beglaubigt und registriert die Dokumente.
Die Dokumentation der Buchführung muss
sechs Jahre im Handelsregister aufbewahrt werden und jedem
Interessenten zugänglich sein.
Jeden ersten Werktag im Monat schicken
die Registerführer eine Liste der Unternehmen, die
ihrer Hinterlegungspflicht nachgekommen sind, an das Zentralregister
An das Finanzamt ergeht eine Auflistung derjenigen Firmen,
die eingetragen sind, aber die Abschlüsse nicht deponiert
haben. Daraufhin kann das Finanzamt die Einleitung einer
Steuerprüfung beschliessen.