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Wichtige
Gesichtpunkte für Unternehmer Februar 2002 |
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José
Luis Hernández Socorro

Ökonom. Direktor von
Gestiones.com |
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Die folgenden Zeilen sind sicher
besonders für diejenigen interessant, die die Möglichkeit
einer Firmenneugründung in Betracht ziehen oder schon
eine eigene Firma besitzen. Es ist sehr wichtig, diese Punkte
zu beachten, um eventuelle Strafen der Behörden zu vermeiden:
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Gesellschaft
oder natürliche Person |
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In Spanien ist
es möglich, seine Geschäftstätigkeit als Einzelunternehmer
(natürliche Person) oder als Gesellschaft (normalerweise
als Sociedad Limitada – GmbH – mit einem Mindeskapital
von 500.000 Pts oder 3.005 €) zu beginnen. Die Gesellschaftsgründung
verläuft in mehreren Schritten, z. B. Anforderung des
Namens, Festlegung der Statuten, Unterschrift der Gesellschaftsurkunde
beim Notar, Anforderung einer Steuernummer (CIF), Registrierung
beim Handelsregister, etc. |
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Anmeldung
der Gewerbesteuer |
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Kein Gewerbe
kann sich in Spanien ansiedeln, ohne dass beim Finanzamt vorher
die Gewerbesteuer angemeldet wurde (Impuestos de Actividades
Económicas). Diese Steuer wird jährlich gezahlt
und der Betrag hängt von der Art des Geschäfts,
den besonderen Eigenheiten und auch der Lage ab. |
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Anmeldung
der IGIC (Kanarische Steuer) |
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Die IGIC entspricht
in etwa der Mehrwertsteuer im restlichen Europa, jedoch mit
einem wichtigen Unterschied: Der generelle Steuersatz beträgt
nur 5% im Gegensatz zu England (17,5 %) oder Deutschland (16
%). Daher kann man in dieser Hinsicht sagen, dass wir hier
weniger Steuern zahlen. Die IGIC-Steuererklärungen müssen
vierteljährlich verfasst werden und darüber hinaus
muss jedes Jahr noch eine Zusammenfassung erstellt werden,
die im Januar des Folgejahres eingereicht wird. |
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Gewerbeerlaubnis
(Licencia de Apertura Municipal) |
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Dies ist die
Genehmigung, die die Gemeinde erteilt, damit sich ein Unternehmen
auf dem Gemeindegebiet niederlassen kann. Die Beantragung/Abwicklung
hängt von der Art des Gewerbes ab. Für bestimmte
Gewerbe z. B. der Gastronomie (Restaurants, Bars, Discotheken,
etc...) braucht man ein Projekt von einem Architekten, ohne
das man die Geschäftstätigkeit nicht beginnen kann. |
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Anmeldung
bei der Sozialversicherung (Seguridad Social) |
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Wenn die Firma
Angestellte hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese bei
der Sozialversicherung zu melden, einen ordnungsgemäßen
Arbeitsvertrag auszustellen und die monatlichen Beiträge
abzuführen. Außerdem müssen die im Land wohnenden
Gesellschafter (Residenten) sich als Selbständige (Autónomo)
bei der Sozialversichrung anmelden. Der Beitrag hierfür
wird jedes Jahr neu angepasst.; Für das Jahr 2002 sind
es 205,54 € monatlich. |
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Gemietete
Geschäftsräume |
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Wenn die Geschäftsräume
der Firma gemietet sind, muss ein Teil der monatlichen Miete
einbehalten werden; zur Zeit sind es 15%. Dieser Mieteinbehalt
muss dann vierteljährlich an das Finanzamt abgeführt
werden. Am Ende des Jahres muss der Mieter dann dem Vermieter
eine Bestätigung (Certificado de retenciones) aushändigen,
damit dieser die einbehaltenen Steuern von den Jahressteuern
absetzen kann. |
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Einkommensteuer |
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Wurde das Unternehmen
im Namen einer natürllichen Person gegründet, ist
der Unternehmer verpflichet, vierteljährlich eine Steuererklärung
abzugeben. Darüber hinaus wird jährlich eine Einkommensteuererklärung
angefertigt, die eine Art Jahreszusammenfassung darstellt.
Diese Zusammenfassung berücksichtigt außerdem die
persönlichen Lebensumstände, z. B. ob der Steuerpflichtige
verheiratet ist, ob er Kinder hat, ob er einen Kredit bezahlt,
ob er eine private Rentenversicherung hat, ob er Zinseinkünfte
aus Aktien hat, etc. |
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Offizielle
Buchführung |
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Jede Firma ist
verpflichtet, die Buchführung in Übereinstimmung mit
dem allgemeinen Kontenplan zu führen. Die (Rechnungs)bücher
müssen jährlich eingetragen werden um sie bei einer
möglichen Inspektion der Steuerbehörde vorzulegen. |
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Körperschaftssteuer |
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Wer sich für
eine Gesellschaft als Unternehmensform entschieden hat, ist
verpflichtet, eine Körperschaftssteuererklärung
abzugeben. Diese Steuer wird im Juli jeden Jahres eingereicht
und ist eine Art Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und
Investitionen des Vorjahres. Man muss hierbei erwähnen,
dass die Kanaren wohl die niedrigste Besteuerung in der Europäischen
Union haben. Der wesentlichste Vorteil für die Gründung
einer Gesellschaft auf den Kanarischen Inseln ist die Möglichkeit
der Reinvestition eines erhaltenen Gewinns (sogenannte RIC),
die Befreiung von Steuern auf Bauinvestitionen zur Geschäftsausübung,
etc.
Dennoch müssen
auch bei einem niedrigen Steuersatz die Voraussetzungen und
Bestimmungen erfüllt werden, denn bei Nichteinhaltung
drohen auch hier empfindliche Strafen.
Die Gesellschaften sind ebenfalls verpflichtet, den von den
Geschäftsführer(n) unterschriebenen Jahresabschlussbericht
und eine Bestätigung über die Gesellschafterversammlung
beim Handelsregister vorzulegen. |
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