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Wichtige Gesichtpunkte für Unternehmer   Februar 2002
 
José Luis Hernández Socorro Curriculo
Ökonom. Direktor von Gestiones.com
 
Die folgenden Zeilen sind sicher besonders für diejenigen interessant, die die Möglichkeit einer Firmenneugründung in Betracht ziehen oder schon eine eigene Firma besitzen. Es ist sehr wichtig, diese Punkte zu beachten, um eventuelle Strafen der Behörden zu vermeiden:
 
Gesellschaft oder natürliche Person
 
In Spanien ist es möglich, seine Geschäftstätigkeit als Einzelunternehmer (natürliche Person) oder als Gesellschaft (normalerweise als Sociedad Limitada – GmbH – mit einem Mindeskapital von 500.000 Pts oder 3.005 €) zu beginnen. Die Gesellschaftsgründung verläuft in mehreren Schritten, z. B. Anforderung des Namens, Festlegung der Statuten, Unterschrift der Gesellschaftsurkunde beim Notar, Anforderung einer Steuernummer (CIF), Registrierung beim Handelsregister, etc.
 
Anmeldung der Gewerbesteuer
 
Kein Gewerbe kann sich in Spanien ansiedeln, ohne dass beim Finanzamt vorher die Gewerbesteuer angemeldet wurde (Impuestos de Actividades Económicas). Diese Steuer wird jährlich gezahlt und der Betrag hängt von der Art des Geschäfts, den besonderen Eigenheiten und auch der Lage ab.
 
Anmeldung der IGIC (Kanarische Steuer)
 
Die IGIC entspricht in etwa der Mehrwertsteuer im restlichen Europa, jedoch mit einem wichtigen Unterschied: Der generelle Steuersatz beträgt nur 5% im Gegensatz zu England (17,5 %) oder Deutschland (16 %). Daher kann man in dieser Hinsicht sagen, dass wir hier weniger Steuern zahlen. Die IGIC-Steuererklärungen müssen vierteljährlich verfasst werden und darüber hinaus muss jedes Jahr noch eine Zusammenfassung erstellt werden, die im Januar des Folgejahres eingereicht wird.
 
Gewerbeerlaubnis (Licencia de Apertura Municipal)
 
Dies ist die Genehmigung, die die Gemeinde erteilt, damit sich ein Unternehmen auf dem Gemeindegebiet niederlassen kann. Die Beantragung/Abwicklung hängt von der Art des Gewerbes ab. Für bestimmte Gewerbe z. B. der Gastronomie (Restaurants, Bars, Discotheken, etc...) braucht man ein Projekt von einem Architekten, ohne das man die Geschäftstätigkeit nicht beginnen kann.
 
Anmeldung bei der Sozialversicherung (Seguridad Social)
 
Wenn die Firma Angestellte hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese bei der Sozialversicherung zu melden, einen ordnungsgemäßen Arbeitsvertrag auszustellen und die monatlichen Beiträge abzuführen. Außerdem müssen die im Land wohnenden Gesellschafter (Residenten) sich als Selbständige (Autónomo) bei der Sozialversichrung anmelden. Der Beitrag hierfür wird jedes Jahr neu angepasst.; Für das Jahr 2002 sind es 205,54 € monatlich.
 
Gemietete Geschäftsräume
 
Wenn die Geschäftsräume der Firma gemietet sind, muss ein Teil der monatlichen Miete einbehalten werden; zur Zeit sind es 15%. Dieser Mieteinbehalt muss dann vierteljährlich an das Finanzamt abgeführt werden. Am Ende des Jahres muss der Mieter dann dem Vermieter eine Bestätigung (Certificado de retenciones) aushändigen, damit dieser die einbehaltenen Steuern von den Jahressteuern absetzen kann.
 
Einkommensteuer
 
Wurde das Unternehmen im Namen einer natürllichen Person gegründet, ist der Unternehmer verpflichet, vierteljährlich eine Steuererklärung abzugeben. Darüber hinaus wird jährlich eine Einkommensteuererklärung angefertigt, die eine Art Jahreszusammenfassung darstellt. Diese Zusammenfassung berücksichtigt außerdem die persönlichen Lebensumstände, z. B. ob der Steuerpflichtige verheiratet ist, ob er Kinder hat, ob er einen Kredit bezahlt, ob er eine private Rentenversicherung hat, ob er Zinseinkünfte aus Aktien hat, etc.
 
Offizielle Buchführung
 
Jede Firma ist verpflichtet, die Buchführung in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Kontenplan zu führen. Die (Rechnungs)bücher müssen jährlich eingetragen werden um sie bei einer möglichen Inspektion der Steuerbehörde vorzulegen.
 
Körperschaftssteuer
 
Wer sich für eine Gesellschaft als Unternehmensform entschieden hat, ist verpflichtet, eine Körperschaftssteuererklärung abzugeben. Diese Steuer wird im Juli jeden Jahres eingereicht und ist eine Art Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Investitionen des Vorjahres. Man muss hierbei erwähnen, dass die Kanaren wohl die niedrigste Besteuerung in der Europäischen Union haben. Der wesentlichste Vorteil für die Gründung einer Gesellschaft auf den Kanarischen Inseln ist die Möglichkeit der Reinvestition eines erhaltenen Gewinns (sogenannte RIC), die Befreiung von Steuern auf Bauinvestitionen zur Geschäftsausübung, etc.

Dennoch müssen auch bei einem niedrigen Steuersatz die Voraussetzungen und Bestimmungen erfüllt werden, denn bei Nichteinhaltung drohen auch hier empfindliche Strafen.
Die Gesellschaften sind ebenfalls verpflichtet, den von den Geschäftsführer(n) unterschriebenen Jahresabschlussbericht und eine Bestätigung über die Gesellschafterversammlung beim Handelsregister vorzulegen.
 
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