Viele Eigentümer von Immobilien
„vergessen“, dass für ihren Besitz in Spanien
Steuern anfallen und sie denken nicht daran, dass die Kontrolle
der Gemeinden, der autonomen Regionen und des Staates immer
stärker wird.
1. Wenn man eine Immobilie kauft, wird
dieser Kauf in einer Notarurkunde – der sog. Escritura
– festgehalten. Der Notar ist verpflichtet, die Finanzbehörden
über die täglichen Verkäufe zu informieren.
Die persönlichen Daten von Verkäufer oder Käufer
werden genauestens vermerkt – egal ob natürliche
Person oder Firma. Die Steuerinspektoren haben freien Zugriff
auf alle beim Notar durchgeführten Geschäfte.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die
Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre transmisiones patrimoniales)
zu zahlen. Diese Steuer wird von der Autonomen Region erhoben,
wodurch der Besitz auch bei dieser Behörde registriert
wird.
3. Der Verkäufer muss den Verkauf
einer Immobilie in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung
angeben. Wenn es sich dabei um einen sog. Nicht-Residenten
handelt, ist der Käufer verpflichtet, 10% der Kaufsumme
einzubehalten und innerhalb von 30 Tagen an das Finanzamt
abzuführen. In dem entsprechenden Formular werden die
Identität des Verkäufers und des Käufers
klar ausgewiesen. Darüber hinaus muss der Verkäufer
den durch den Verkauf erzielten Gewinn beim spanischen Finanzamt
anzeigen. Viele nicht in Spanien ansässige Personen
(Nicht-Residenten) unterlassen diese Meldung jedoch. Aber
der Austausch von Informationen auch und gerade in bezug
auf die abgeführten Steuern in den Ländern der
Europäischen Union wird ständig verbessert und
so kann das spanische Finanzamt sich mit seinen „Kollegen“
in England, Deutschlandt, etc. in Verbindung setzen.
4. Der Eigentümer einer Immobilie
ist verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommen- und Vermögensteuer
zu entrichten, egal ob es sich dabei um natürliche
Personen (Resident oder Nicht-Resident) oder eine Firma
handelt.
5. Auch die Vermietung des spanischen
Eigentums muss dem Finanzamt mitgeteilt werden. Für
einen Steuerinspektor ist es nicht schwer herauszufinden,
ob die Immobilie vermietet wird oder nicht, denn der Strom-
und Wasserverbrauch spricht Bände.
6. Auch auf regionaler Ebene wird der
Grundbesitz genauestens beobachtet, denn alle Eigentümer
im Gemeindegebiet haben die Grundsteuer, kurz IBI (impuestos
sobre bienes immuebles), und die Abfallsteuer an die Gemeinde
zu entrichten.
7. Auch die Firmen entkommen nicht der
steuerlichen Kontrolle. Wenn z. B. die Gesellschafter oder
Firmeninhaber die Immobilie nutzen, so wird dies der Firma
als Vermietung angerechnet. Für die Firma bedeutet
diese Miete (zum Marktwert) ein Einkommen, für welches
wiederum auch Steuern zu zahlen sind.
8. In den Autonomen Regionen wird die
Kontrolle über den Grundbesitz ständig verschärft.
Alle Besitztümer eines Gebietes werden über ein
Kataster verwaltet. Darüberhinaus gibt es ein Projekt
der Autonomen Regionen: Im Internet kann anhand von Luftaufnahmen
der aktuelle Marktwert jeder Immobilie festgestellt werden.
Denn in der Praxis werden viele Immobilien unterverbrieft,
d. h. der im Kaufvertrag angegebene Wert entspricht nicht
dem tatsächlichen Kaufpreis. Das Finanzamt ist sich
dessen natürlich bewusst und wenn die Behörden
(Grundbuchamt und Finanzamt) die Immobilie zum reellen Wert
einstufen und diese Revision den beteiligten Parteien in
einem Schreiben mitteilen, enstehen oft Konflikte.
Zusammenfassend kann man sagen, dass, auch wenn viele Nicht-Residenten
denken, dass die spanischen Behörden die Kontrolle
etwas laxer ausführen, sich über die Auswirkungen
Gedanken machen sollten. Vor 15 Jahren war die Situation
noch ganz anders: Das spanische Finanzamt verfügte
nicht über die notwendige Technologie. Doch heute haben
die Finanzinspektoren dank des technischen Fortschritts
die Möglichkeit, sich per Mausklick alle notwendigen
Informationen zu verschaffen. Dazu kommt, dass die Länder
der Europäischen Union auf internationaler Ebene zusammenarbeiten
und gemeinsam gegen Steuerumgehung und –betrug vorgehen.
Das spanische Finanzamt ist vermutlich das fortschrittlichste
der Union.