Immer mehr Personen entscheiden sich
dafür, Immobilien über eine spanische Firma zu kaufen.
Die Gründe sind mannigfaltig, aber wir wollen hier einmal
nur die wichtigsten untersuchen:
1. Nichtansässige Grundeigentümer
müssen jährlich eine Vermögen- und eine Einkommensteuer
für Eigentum in Eigennutzung in Höhe von ca. 0,7
% des Immobilienwerts zahlen. Ist der Besitz auf den namen
einer Firma eingetragen, entfällt diese jährliche
Steuer.
2. Wenn eine Firma eine Immobilie vermietet,
kann sie die anfallenden Kosten dieser Vermietung absetzen,
u. a. können dies sein:
a) Instandhaltungskosten (Reparaturen,
Malerarbeiten, etc.)
b) Lokale Steuern wie
i. Grundsteuern (jährliche Steuer, die im Ayuntamiento
bezahlt wird)
ii. Müllgebühren
c) Versicherungen der Immobilie
d) Gemeinschaftskosten
e) Jährliche Abschreibungen auf den
Wert der Immobilie. Es gibt einen jährlichen Abschreibungssatz
für den Wertverlust der Immobilie.
f) Abschreibungen auf Mobiliar, falls die
Immobilie vermietet wird: Möbel, Ausstattung, Bettwäsche,
etc.
g) Rechtskosten: Anwälte, Steuerberater.......
3. Wenn eine natürliche nichtansässige
Person vermietet, kann sie diese Kosten nicht absetzen.
Es fällt dann eine Steuer von 25% auf die Bruttomiete
an, die an das spanische Finanzamt abzuführen ist.
Viele finden diese Steuer ungerecht, denn die Kosten fallen
ebenso an und nur Firmen dürfen diese absetzen.
4. Benutzung der Immobilie: Die Benutzung
der Immobilie durch die Eigentümer/Gesellschafter hat
einen Marktpreis. Nehmen wir als Beispiel eine Gesellschaft,
die Eigentümerin einer Immobilie ist. Diese wird durch
die Gesellschafter, deren Familien, Kinder, etc. für
drei Monate im Jahr für ihre Ferien genutzt. Das Finanzamt
geht davon aus, dass für diese Zeit eine normale Miete
in Anrechnung kommt und selbstverständlich können
auch die Kosten hierfür abgesetzt werden.
5. Wir müssen uns darüber im
Klaren sein, dass das Finanzamt einfach anhand der Strom-
und Wasserrechnungen überprüfen kann, ob eine
Benutzung des Eigentums vorliegt oder nicht.
6. Ein anderer Grund für den Kauf
von Eigentum im Namen einer Gesellschaft kann auch die Befreiung
von der Grunderwerbssteuer sein. Dies ist eine Steuer von
6 % auf den Kaufwert des Eigentums. Dazu ist zu sagen, das
dass kanarische Finanzamt verlangt, dass die Immobilie mindestens
fünf Jahre im Besitz der Gesellschaft verbleibt und
sofort in Funktion oder Bewirtschaftung übergeht. Das
heißt, dass eine Firma nicht eine Immobilie erwerben
kann, um die Grunderwerbsteuern zu sparen, und diese dann
nach zwei Jahren verkaufen kann. Wenn die Immobilie vor
dem Ablauf der fünf Jahre veräußert wird,
müssen die 6% Grunderwerbsteuer nachträglich entrichtet
werden. Die Kontrolle darüber haben die Grundbuchämter
der Kanarischen Inseln.
7. Ein weiterer Grund für den Kauf
von Immobilien im Namen einer Gesellschaft ist die Möglichkeit
der Kostenabsetzung im Augenblick des Verkaufs. Natürliche
nichtansässige Personen müssen 35% des erhaltenen
Gewinns bei einem Verkauf abführen. Darüber hinaus
gibt es eine zusätzliche Regelung, dass bei einem Verkauf
der Käufer schon 5% des Kaufpreises einbehalten muss
und an die Steuerbehörden weiterzuleiten hat. Von daher
besteht eine Kontrolle der Finanzbehörden.
8. Ein anderer Vorteil einer Gesellschaft
ist, dass man eventuelle Verluste mit zukünftigen Gewinnen
ausgleichen darf. Wenn eine Firma im ersten Jahr einen Verlust
von 1.000 € hat und im zweiten Jahr einen Gewinn von
2.000 €, dann werden Gewinn und Verlust verrechnet
und nur Steuern auf den Netto-Betrag gezahlt.
9. Wenn die Gesellschafter einer Firma
ansässige natürliche Personen sind, gilt ein anderes
Steuerrecht.