Die neue europäische Währung
hat dazu beigetragen, dass größere Geldmengen aufgetaucht
sind, die bislang nicht versteuert wurden. Das spanische Finanzamt
hat nun die Aufgabe, diese unversteuerten Gelder aufzuspüren.
Dennoch existiert weiterhin in allen europäischen Ländern
die sog. Schattenwirtschaft. Vor allem in den folgenden Bereichen
wird versucht, der Steuerkontrolle zu entfliehen:
1. Einkommen nicht illegale Arbeitnehmer:
Das Einwanderungsphänomen hat dazu geführt, das
viele Personen „ohne (Arbeits)Papiere“ heimlich
arbeiten und ihr Einkommen weder beim Finanzamt noch bei
der Sozialversicherung angeben. Dies hat jedoch zur Folge,
dass:
a. weder die illegalen Arbeiter noch
die Unternehmer, die sie einstellen, Sozialversicherung
zahlen
b. keine Einkommensteuer beim Finanzamt
enrichtet wird
c. in der Regel diese Personen ein geringeres
Einkommen erhalten und damit im unlauteren Wettbewerb zu
den Personen und Unternehmen stehen, die legal arbeiten
d. sie weder Arbeitsschutz noch Sozialversicherung
haben
e. im Falle eines Arbeitsunfalls der Unternehmer,
der diese Personen beschäftigt, mit Strafen bis hin
zu Gefängnis belegt werden kann.
2. Einkommen nicht ansässiger natürlicher
Personen:
Viele ausländische Besitzer von Grundeigentum in Spanien
zahlen weder in Spanien noch in ihrem eigenen Land für
das Einkommen, das dieses Eigentum hervorbringt. Man denke
an die Ausländer, die ihr Eigentum nur für bestimme
Zeit selbst nutzen und für den Rest des Jahres vermieten,
z. B. durch eine Agentur oder über das Internet. Aber
dieses Einkommen ist leicht aufzuspüren:
a. Das Finanzamt konzentriert sich mittlerweile
auf wirtschaftliche Tätigkeiten im Internet, wie z.
B. Werbung für Ferienwohungen etc.
b. Durch den Verbrauch von Strom und Wasser
lässt sich feststellen, ob vermietet wurde oder nicht.
c. Beim Grundbuchamt lässt sich ohne
weiteres der Eigentümer feststellen. Zu diesem Register
hat jeder Zugang, ob Steuerprüfer oder nicht.
d. Auch die Rathäuser (Ayuntamientos)
führen ein Register über die Immobilien und deren
Eigentümer. Viele Eigentümer wissen nicht einmal,
dass sie jährlich lokale Steuern an die Gemeinde zu
entrichten haben.
3. Steuerparadiese:
Die spanische Steuerbehörde setzt zur Zeit auf die
Zusammenarbeit mit anderen europäischen Ländern
im Kampf gegen die sogenannten Steuerparadiese und die dort
verborgenen Gelder. Eine Untersuchung in sieben Ländern
der Europäischen Union hat gezeigt, dass der Anteil
der Schattenwirtschaft bei etwa 15% liegt. In einigen Ländern
wie Spanien oder Italien liegt der Prozentsatz sogar zwischen
15% und 20%. Daher konzentrieren die Steuerbehörden
ihre Nachforschungen auf die Fälle, bei denen nicht
versteuerte Gelder in die Wirtschaft eingschleust wurden.
Dazu ist eine internationale Zusammenarbeit notwendig, die
auf dem Austausch von Informationen basiert, um eine mögliche
Steuerhinterziehung aufzudecken.Außerdem wird diesbezüglich
an einer europaweit einheitlichen Gesetzgebung gearbeitet.
4. Versteckte Tätigkeiten:
Viele Unternehmen versteuern beim Finanzamt nur einen Teil
der erzielten Einnahmen. Das Finanzamt ist sich aber der
Entwicklung des Internets und der wirtschaftlichen Möglichkeiten
bewusst. Die Verbreitung des „E-Commerce“ hat
dazu geführt, dass die Inspektoren auch auf den internationalen
Austausch von Waren und Service aufmerksam wurde.
5. Mehrwertsteuerbetrug:
Die Mehrwertsteuer (IVA), die auf den Kanarischen Inseln
in der besonderen Form der IGIC vorliegt, hat auch dazu
beigetragen, einen Großteil der nicht versteuerten
Einnahmen besonders in der Tourismusbranche aufzudecken.
Es wurde das Austauschsystem VIES (VAT Interchange European
System) entwickelt, um hier der Steuervermeidung entgegen
zu wirken.
Zusammenfassung: Die spanischen Steuerbehörden
befinden sich zur Zeit in einem Stadium der Modernisierung
und versuchen nicht nur innerhalb der spanischen Grenzen
gegen die sog. Schattenwirtschaft vorzugehen, sondern suchen
dafür auch die Zusammenarbeit mit den entspr