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RECHT
 
Vermögensplanung im Erbfall
 
Die meisten von Ihnen möchten nicht über den Tod nachdenken, aber noch viel weniger können sie den Gedanken ertragen, nicht für ihre Familie und Freunde im Falle des Falles vorgesorgt zu haben.

Die Gesetzgebung, welche die Übertragung des Vermögens an Ihre Erben regelt, macht aber von Beginn an eine kluge Planung von Nöten. Da niemand von uns im voraus weiß, wann er sterben wird, sollten Sie schon jetzt die notwendigen Vorkehrungen treffen.

Je eher Sie diese Vorkehrungen treffen, desto größer ist die Chance, dass Sie vorhandene Steuervergünstigungen ausnutzen und Ihren Erben möglichst viel hinterlassen können. Es gibt nichts Schlimmeres als das ein beträchtlicher Teil des von Ihnen erarbeiteten Vermögens in die Taschen des Finanzamtes fließt.

Ebenfalls ist es wichtig, für sich selbst und den Ehepartner Vorkehrungen für das spätere Leben zu treffen. Diese Maßnahmen erforden die entsprechenden Fähigkeiten, kluge Voraussicht - und genaue Kenntniss des Steuersystems.

Wir bieten Ihnen:

Hilfe bei der Erstellung Ihres Testaments.
Ausnutzung von Freibeträgen und Minimierung von Steuern für Vermögensübertragung.
Optimierung der Vermögungsübertragung unter Ehepartnern.
Übertragung von Geschäftseigentum.
Sacheinlagen in Firmen.

 
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